Die Lübecker Stadtverwaltung schließt,
um Energie zu sparen
Eingeschränkter Service zwischen Weihnachten und Neujahr – Verkürzte Zeiten für Schalterauszahlungen

Lübeck. Um den Energieverbrauch der Stadtverwaltung weiterhin zu reduzieren, hat Bürgermeister Jan Lindenau (SPD) in Abstimmung mit den Senatorinnen und Senatoren sowie dem Personalrat entschieden, dass die Verwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr vom 24. Dezember bis 1. Januar geschlossen bleibt.

Vor diesem Hintergrund werden nur stark reduzierte und eingeschränkte Servicezeiten für ausgewählte Dienstleistungen sowie Notfalldienste angeboten. Alle Lübecker Bürgerservicebüros, die Straßenverkehrsbehörde, das Verwaltungszentrum Mühlentor, das Gesundheitsamt, das Stadtarchiv, alle städtischen Kitas, alle Sporthallen sowie das Lübecker Rathaus sind von Heiligabend bis einschließlich Neujahr geschlossen.

Geöffnet bleiben die Museen, die Kinder- und Jugendbegegnungsstätten, die städtischen Senioreneinrichtungen, der Kurbetrieb sowie die Entsorgungsbetriebe (EBL) und das Jobcenter Lübeck. Selbstverständlich sei der Not- und Rettungsdienst der Feuerwehr während des gesamten Zeitraums wie gewohnt erreichbar, heißt es.

Das Servicetelefon unter 0451/115 ist weiterhin montags bis freitags – außer am 24. und 31. Dezember und an den Feiertagen – von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Alternativ stellt die Hansestadt bereits über 200 Serviceleistungen auch als digitale Angebote zur Verfügung. Eine Übersicht ist abrufbar unter www.luebeck.de/onlinedienste. Und Terminvereinbarungen sind unter www.luebeck.de/termine möglich.

Für das fristgerechte Einreichen von Dokumenten steht postalisch der Fristenbriefkasten in der Königstraße 49–57, im Eingang der Einkaufspassage Lichthof, zur Verfügung. Für dringende Meldungen an das Standesamt kann postalisch der Briefkasten in der Ratzeburger Allee 16, 23564 Lübeck, genutzt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Anliegen per E-Mail an standesamt@luebeck.de zu senden.

Alle gemäß Bescheid festgesetzten Überweisungen wie beispielsweise der Sozialhilfe, Grundsicherung, des Wohngelds oder des Schuldendienstes erfolgen fristgerecht. Barauszahlungen an Leistungsempfänger des Bereichs Soziale Sicherung, die über kein Konto verfügen, erfolgen zu folgenden verkürzten Schalterzeiten der Stadtkasse, Fleischhauerstraße 20: Montag, 29. Dezember, von 8.30 bis 13 Uhr sowie am Dienstag, 30. Dezember, von 8.30 bis 13 Uhr.

Druckansicht