Lübeck.
Wer noch mit einem „Lappen” hat, muss ihn umtauschen: Papierführerscheine verlieren seit dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Führerscheine mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2001 müssen zum Stichtag 19. Januar 2026 in das aktuelle EU-Kartenformat umgetauscht werden. Darauf weist die Hansestadt Lübeck hin.Sie teilt zudem mit, dass es noch einige freie Termine bei der Fahrerlaubnisbehörde für einen solchen Umtausch gibt. Die können online unter
luebeck.de/termine gebucht werden. Für den Umtausch werden neben einem aktuellen biometrischen Passbild, nicht älter als sechs Monate, und dem bisherigen Führerschein auch ein gültiger Personalausweis beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis oder Reisepass in Verbindung mit Meldebescheinigung der aktuellen Adresse sowie eine EC- oder Kreditkarte benötigt.Wurde der Führerschein nicht in Lübeck erworben, ist eine Abschrift aus der Führerscheinkartei notwendig – diese kann auch direkt per E-Mail an
ordnungsamt@luebeck.de geschickt werden.Weitere Informationen rund um den Führerscheintausch:
luebeck.de/alten-fuehrerschein-in-neuen-umtauschen.