Das bedeutet für die Hansestadt: Die Überprüfung der Angaben bei einer Sepa-Überweisung liegt in der Verantwortung der Auftraggeber. „Bei der Hansestadt nicht fristgerecht eingehende Zahlungen führen in der Regel zu Mahnungen und lösen dadurch Mehrkosten zu Lasten der Auftraggeberinnen und Auftraggeber aus.“
Um von jetzt an einen korrekten Ablauf zu gewährleisten, bittet die Hansestadt Lübeck darum, die Angaben auf dem Formular für Sepa-Überweisungen sorgfältig zu prüfen. Wichtigster Punkt ist nach Angaben der Stadt hierbei, dass im Feld „Angaben zum Zahlungsempfänger: Name, Vorname/Firma“ ausschließlich „Hansestadt Lübeck“ angegeben wird. Zudem sollte nach einer Überweisung kurzfristig der Kontostand oder Kontoauszug kontrolliert werden, ob die Bank den Auftrag auch ausgeführt hat.