Keines der Grundstücke für die Doppelhäuser wird verkauft. Sie werden ausschließlich in Erbbaurecht vergeben. Die Stadt sieht darin einen entscheidenden Vorteil, wie Nina Rehberg sagt. „Die Vergabe im Erbbaurecht reduziert die Höhe der Gesamtinvestition der Interessenten erheblich.“ Übersetzt heißt das: Die Bauwilligen sparen sich das Geld für das Grundstück. Dafür müssen die Bauherren und Pachtnehmer einen jährlichen Zins zahlen – im Prinzip eine Art Miete für das Land.
Der Nachteil: Das Grundstück gehört ihnen nicht. Sie haben zwar die Berechtigung, ein Gebäude zu bauen. Aber was gebaut und wie es genutzt wird, bestimmt die Stadt. „Im Fall des Lauerhofer Feldes ist es ein Wohngebäude, genauer gesagt eine Doppelhaushälfte“, erklärt Kerstin Bose, Abteilungsleiterin Erbbaurechtemanagement der Stadt Lübeck bei einer Informationsveranstaltung zum Neubaugebiet Ende Juni.
Die Bebauung ist verpflichtend. Vermietungen sind nicht vorgesehen. Die Bauherren müssen selbst einziehen. Erst nach sieben Jahren sei es möglich, die Häuser zu vermieten – aber nur mit Zustimmung der Stadt.
Der Erbbauzins beträgt laut der Stadt zwei Prozent des jeweils gültigen Bodenrichtwertes. Dieser Richtwert wurde von einem Gutachterausschuss ermittelt, erläutert Nina Rehberg. Dabei sei der Verkehrswert der Grundstücke unter Berücksichtigung der künftigen Nutzung ermittelt worden.
Aber was bedeutet das in Zahlen? „Wir haben das mal exemplarisch dargestellt“, sagt Kerstin Bose und zeigt eine beispielhafte Rechnung: Das kleinste Grundstück, Grünfeldt-Ring 15a, ist 298 Quadratmeter groß. Es hat einen Grundstückswert von 62.580 Euro. Zwei Prozent dieses Wertes entspricht dem jährlichen Erbbauzins. Das sind 1251,60 Euro. Für das größte Grundstück (468 Quadratmeter) im Grünfeldt-Ring 59a ist ein Zins von 1965,60 Euro fällig.
Doch dieser Zins bleibt nicht fix. Er wird an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst und richtet sich an dem Verbraucherpreisindex (VPI). „Soweit sich der Index um mindestens zehn Prozent erhöht oder vermindert, erfolgt eine Erhöhung oder Minderung des Erbbauzinses im selben prozentualen Verhältnis“, sagt Pressesprecherin Rehberg. Und was bedeutet das nun wieder? Vereinfacht dargestellt: Der Index misst die durchschnittliche Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen in Deutschland, die private Haushalte für Konsumzwecke bezahlen müssen. Der VPI dient als Berechnungsgrundlage für die bundesweite Inflationsrate.
Erstmals nach fünf Jahren kann der Erbbauzins für die Gebäude im Lauerhofer Feld angepasst werden – danach alle drei Jahre. Die Richtwertkarten sind im Internet unter:www.gutachterausschuesse-sh.deeinsehbar.Aber es gibt Ermäßigungen. Kerstin Bose erklärt, dass der Zins reduziert werden kann. „Der Bürgerschaftsbeschluss von 2023 sieht auch eine Familienermäßigung vor. Das heißt, den Erbbauzins, den Sie sehen, den würden wir reduzieren um zehn Prozent pro Kind – für maximal drei Kinder.“
Üblicherweise werden die Erbpacht-Grundstücke für einen Zeitraum zwischen 50 und 99 Jahren vergeben. Die Stadt Lübeck möchte die Grundstücke für die Doppelhaushälften für 99 Jahre vergeben – also bis 2124. „Das ist üblich bei Erbbaurechten mit Wohnbebauung“, sagt Kerstin Bose. Danach müsse man einen neuen Vertrag abschließen. Läuft der Vertrag ohne Verlängerung aus, kauft die Stadt den Hausbesitzern ihr Gebäude ab.Wer aber gerne nicht nur ein Haus besitzen möchte, sondern auch wirklich das Grundstück, muss ein paar Jahre ausharren. Nach 15 Jahren haben die Häuslebauer die Chance, den Grund und Boden zu erwerben. Darauf weist die Stadt Lübeck hin.
Ausführliche Informationen zum Wohnquartier sowie Bebauungsplan, das Exposé und der Bewerbungsbogen sind unter luebeck.de/lauerhoferfeld online abrufbar.