Das Zusatzzeichen-Schild „Anlieger frei“ – es erlaubt die Zufahrt Anwohnern oder allen, die in Kontakt mit eben diesen Anwohnern treten wollen. Ob diese den Kontakt überhaupt wünschen, ist dabei unerheblich. ARAG Experten weisen darauf hin, dass es bei der Interpretation eines Anliegens wenig Spielraum gibt. So darf eine Anliegerstraße nicht als Abkürzung genutzt werden. Auch freie Parkplätze sind kein Anliegen, wenn mit dem Parken nicht der Besuch eines Anwohners verbunden ist. Auch für Radfahrer gilt das Schild, es sei denn, Radler sind explizit ausgenommen. Auch für Fahrradstraßen kann der Zusatz „Anlieger frei“ angeordnet werden. Dann darf die Straße nur von echten Anliegern mit einem Kraftfahrzeug befahren werden.
ARAG