Die Berechnung der Grundsteuer ist kompliziert. Ein wichtiger Faktor für die Höhe ist der Hebesatz, den jede Kommune selbst festlegen kann. Das Land hatte für die Hansestadt bei der Grundsteuer B (sie gilt für private oder gewerbliche Grundstücke) einen Wert von 575 v.H. vorgeschlagen.
Die Bürgerschaft hatte beschlossen, dass die Stadt mit dem Versenden der Bescheide so lange warten soll, bis 60 Prozent der Datensätze eingepflegt sind. Auf diese Weise sollte ermittelt werden, ob der Hebesatz passend, zu hoch oder zu niedrig ist. Denn: Die Reform soll aufkommensneutral sein. Sprich: Die Kommunen sollen nicht mehr Geld einnehmen als vorher.
Jetzt ist klar: Der für die Hansestadt beschlossene Hebesatz erfüllt ungefähr die Vorgaben. Das wurde jetzt in der Sitzung des Hauptausschusses deutlich. Er soll in einigen Monaten aber noch einmal auf den Prüfstand kommen. Für die Grundsteuer B rechnet die Hansestadt Lübeck für 2025 mit einer Einnahme in Höhe von 31.989.050 Euro. 2024 hatte sie 31.455.475 Euro betragen.
Der CDU-Finanzpolitiker Bernhard Simon merkte im Ausschuss an, dass er grob überschlagen auf eine Differenz von 500.000 Euro komme. „Vielleicht ist der Hebesatz einen Tick zu hoch.“ Lübecks Kämmerer Manfred Uhlig antwortete, dass er froh sei, dass die Beträge von 2024 und 2025 dicht beieinander lägen. Eine verlässliche Aussage sei erst möglich, wenn alle Bescheide durch das System gelaufen sein. „So weit sind wir noch nicht.“ Bis zur Jahresmitte sei ein Großteil der Bescheide verschickt.
Zudem erwarte die Stadt Widersprüche, die Auswirkungen auf die Höhe der Einnahmen haben können, erläuterte Manfred Uhlig. Hinzu kämen die Kosten – die Reform verursache in der Verwaltung einen enormen Aufwand.
Das wiederum wunderte den Hauptausschuss-Vorsitzenden Christopher Lötsch (CDU): „Wir haben nicht beschlossen, dass die Verfahrenskosten mit hineinkommen sollen.“ Dem stimmte auch Axel Flasbarth (Grüne) zu. „Der Häuslebauer kann nichts für die Reform“, sagte Bernhard Simon (CDU). Er sprach sich dafür aus, „aus Gründen der Vorsicht“ beim aktuellen Hebesatz zu bleiben.
Auch Manfred Uhlig riet, abzuwarten, bis alle Bescheide durchs System seien. Spätestens bis zur Haushaltssitzung im September werde Klarheit herrschen. Laut Hansestadt Lübeck gibt es bei Grundsteuer B in Lübeck 66.917 mögliche Objekte. 83 Prozent sind inzwischen abgearbeitet. Bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen; 507 Objekte) liegt die Quote bei 55 Prozent.
Die Grundsteuerreform soll für die Gemeinden zwar aufkommensneutral sein, für den einzelnen Bürger kann sich wegen der Neuberechnung die zu zahlende Summe aber sehr wohl verändern. Für einige wird es günstiger, für andere teurer. „Es wird zu Belastungsverschiebungen kommen“, sagt die Hansestadt.
Bis zum September will die Stadtverwaltung auch Informationen zur angedachten Grundsteuer C geben. Die Kommunen haben seit diesem Jahr die Möglichkeit, unbebaute, baureife Grundstücke mit einem gesonderten Hebesatz zu besteuern. Die Bürgerschaft hatte die Stadtverwaltung beauftragt, einen Bericht zum Thema vorzulegen. Ob die Grundsteuer C in Lübeck jemals kommt, ist fraglich. Bislang waren die meisten Politiker eher skeptisch.