Aufgrund eines Beschlusses der Lübecker Bürgerschaft wird nicht vor März 2025 mit der Versendung der Bescheide begonnen. Bis dahin sollten keine freiwilligen Einzahlungen vorgenommen werden, da sich aufgrund der Neubewertung der Grundstücke die Steuerbeträge gegenüber den Vorjahren ändern werden.
Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, brauchen die Grundstückseigentümer nichts weiter zu veranlassen. Eine Abbuchung wird durch die Hansestadt Lübeck erst vorgenommen, wenn der Grundsteuerbescheid bekannt gegeben worden ist. Sofern ein Dauerauftrag eingerichtet wurde, sollten die Zahlung ausgesetzt werden. Überweisungen, die vor Erteilung der neuen Grundsteuerbescheide ausgeführt werden, wird der Bereich Buchhaltung und Finanzen aus organisatorischen Gründen zurücküberweisen. Eine Verrechnung von eingehenden Zahlungen mit zukünftigen Grundsteuerbeträgen ist nicht möglich.
Die Hansestadt Lübeck empfiehlt allen Grundstückseigentümern, die bisher ihre Grundsteuer per Überweisung gezahlt haben, zukünftig auch vom SEPA-Lastschriftverfahren Gebrauch zu machen. Ein entsprechendes Formular sowie weitere Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform sind unter www.luebeck.de/grundsteuer zu finden.