„Verabschieden Sie sich von der Idee, Entlastung über die Verpflegungskosten herzustellen“, schreibt die Berliner Beratungsagentur für Sozialverwaltungen, gfa public, in ihrem Gutachten für die Hansestadt. Bei der Bezuschussung von Essen gingen der Hansestadt Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes verloren – immerhin etwa 1,36 Millionen Euro für rund 2281 Kinder. „Die Fördersumme von 50 Euro kommt nicht diesen Familien, sondern in vollem Umfang dem Bundeshaushalt zugute“, erklären die Gutachter. Insgesamt habe der Essenszuschuss die Stadt 2024 voraussichtlich rund 3,46 Millionen Euro gekostet.
Die Berliner empfehlen der Stadt, die Eltern ausschließlich bei den Betreuungskosten zu entlasten – durch eine maßvolle Absenkung der Beitragssätze unter den Beitragsdeckel des Landes. Die Berliner Gutachter sprechen sich zudem für eine gemeinsame Beitragsordnung für alle Kitas in städtischer und freier Trägerschaft sowie der Kindertagespflege aus. Sie raten zu einer Entlastung von Familien, die mit ihrem Einkommen gerade oberhalb von staatlichen Transferleistungen aus Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld liegen und empfehlen einfache sowie transparente Regelungen.
Das Kitawerk der evangelisch-lutherischen Kirche, mit 38 Einrichtungen größter Träger in Lübeck, unterstützt diese Vorgehensweise. „Sie ermöglicht der Hansestadt Lübeck die vollständige Ausschöpfung der Mittel für Bildung und Teilhabe“, erklärt die Geschäftsführerin Dörte Eitel.
Auch der Träger KinderWege begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die Eltern finanziell helfen. „Wir sind jedoch der Ansicht, dass diese Entlastung gezielt einkommensschwachen Familien zugutekommen sollte, anstatt pauschal alle Einkommensgruppen zu entlasten, insbesondere auch höher verdienende Eltern“, sagt Geschäftsführerin Christina Meyers.
Mit der Einführung des Beitragsdeckels zum 1. August 2020 durch das Land sei der Kostendruck für Familien bereits deutlich gemindert worden, rechnet die Geschäftsführerin vor: „Bei KinderWege sanken die Beiträge von 265 auf 226 Euro für über Dreijährige und von 310 auf 288 Euro für unter Dreijährige.“
Christina Meyers schlägt vor, die Einkommensgrenze anzuheben, unterhalb derer keine Beiträge gezahlt werden müssen. „Dadurch würde gezielt finanziell schwachen Familien geholfen, anstatt eine allgemeine Entlastung für alle Familien zu gewähren, einschließlich jener, die bereit und in der Lage sind, höhere Beiträge zu leisten“, sagt die Geschäftsführerin.
„Die breite Zustimmung der Bürgerschaft hat uns dem Ziel einer einheitlichen und vor allem gerechten Kostenbeteiligung von Eltern ein ganzes Stück nähergebracht“, urteilt Jens Zimmermann, jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Auch der FDP-Jugendpolitiker Daniel Kerlin sprach sich in der Bürgerschaft Ende November dafür aus, den Beitragsdeckel zu senken und die soziale Staffelung von Beiträgen zu verbessern. „Wir brauchen eine unbürokratische Lösung“, sagte Kerlin.
Bedenken äußerte Juleka Schulte-Ostermann, Fraktionsvize von Linken & GAL. Die 50 Euro Essenssubvention würden gestrichen und es gebe keine Garantie, „dass die Eltern nicht am Ende mehr für die Verpflegung bezahlen müssen als bisher“.