Es ist wie so häufig im Leben: Wer Antworten auf drängende Fragen sucht, muss bereit sein, hinter die Kulissen zu schauen. Vor Ort allerdings ergibt sich keine naheliegende Antwort auf die Frage nach dem „Warum“ des Tempolimits. Der Verkehr fließt flüssig in der kleinen Zubringerstraße, egal in welche Richtung. Wohl auch deshalb hält sich kaum ein Autofahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzung.
Dennoch gilt die ausgesprochene und ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung selbstverständlich. Wer an dieser Stelle zu schnell fährt und geblitzt wird, riskiert schnell ein bis zwei Punkte in Flensburg und ein saftiges Bußgeld. Je nach gefahrener Geschwindigkeit können da im Bruchteil einer Sekunde zwischen 30 und 260 Euro fällig werden.
Klarheit schaffen eine Nachfrage bei der Hansestadt Lübeck sowie ein Blick in das LN-Archiv: „Schneller durch die Karlstraße“ vermeldeten die Lübecker Nachrichten am 21. Juli 2012. Damals war die Verwaltung gerade dabei, die Verkehrsführung in der Karlstraße zu verändern. Aus einer einspurigen Straße in Richtung Lohmühle wurde eine zweispurige. Damit sollte ein besserer Abfluss des Verkehres aus der Karlstraße in Richtung Lohmühle erreicht werden. Bis heute wundern sich Lübecks Autofahrer über das daraus resultierende Tempolimit.
Das Problem: In der Karlstraße selbst war nicht genug Platz dafür, aus einem Fahrstreifen zwei zu machen, die vorschriftsmäßig breit sind. Die Lösung: Aus einem Fahrstreifen wurden ein regulär breiter sowie einer, der etwas schmaler ist. Der schmalere Fahrstreifen sorgt seitdem dafür, dass zwischen der Eisenbahnbrücke und der Kreuzung Schwartauer Allee Tempo 30 gilt.
Mit der Änderung im Jahre 2012 wurde übrigens auch der Linksabbiegestreifen von der Karlstraße in Richtung Schwartauer Allee aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt darf dort nur noch geradeaus gefahren werden. Der Verkehr fließt, das Rätsel ist gelöst.