lübeck.
Grundsätzlich gilt: Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters Lübeck außerhalb des näheren Bereichs aufhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld. Mit vorheriger Zustimmung ist jedoch eine Ortsabwesenheit von drei Wochen im Jahr möglich. Es wird geprüft, ob die Abwesenheit Ihre berufliche Eingliederung wesentlich beeinträchtigt. Zusätzlich zu den drei Wochen kann in Einzelfällen einer Ortsabwesenheit für drei weitere Wochen zugestimmt werden. In diesen Fällen wird Bürgergeld aber nur in den ersten drei Wochen der Abwesenheit gezahlt. Eine Zustimmung zu einer länger als sechs Wochen dauernden Abwesenheit aus dem näheren Bereich ist grundsätzlich nicht möglich. Bitte beachten Sie: Der Wegfall des Bürgergeldes beinhaltet nicht nur die Regelleistung, sondern auch die Kosten der Unterkunft und kann sich unter bestimmten Umständen auch auf Ihren Krankenversicherungsstatus auswirken. Wer wegen eines Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termins zur Arbeitsuche verreisen muss und hierzu eine Zustimmung des Jobcenters Lübeck erhalten hat, bekommt das Bürgergeld natürlich weitergezahlt.Wussten Sie schon?
Die Ortsabwesenheit können
Sie auch online beantragen über
jobcenter.digital