Ferienwohnungen: Lübeck unterliegt vor Gericht
Jahrelang kämpften Betreiber von Gäste-Appartements gegen Verbote – Sorgen auch inOstholstein.

Karl-Heinz Brenner, Vermieter und Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Ferienwohnungs- und Ferienhausbetreiber, freut sich über das Urteil. Foto: Holger Kröger
Lübeck. Voller Erfolg der Vermieter von Ferienwohnungen in den Gängen und Höfen der Lübecker Altstadt: Alle fünf Klagen gegen das Vermietungsverbot gegen die Stadtverwaltung wurden vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gewonnen. „Es gibt einen Grund zum Feiern“, schrieb Karl-Heinz Brenner, Vorsitzender der Interessenvertretung der Ferienhaus- und Wohnungsanbieter in Lübeck, an die Mitglieder der Interessenvertretung. Die lässt jetzt juristisch prüfen, ob Regressansprüche durchsetzbar sind.

Ein Richter aus Schleswig habe sich alle fünf Ferienwohnungen in der Altstadt angeschaut, die beispielsweise im Grünen Gang, im Hellgrünen Gang oder in der Hartengrube liegen, berichtet Karl-Heinz Brenner. Er ist Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Betreiber und selbst Kläger. In allen fünf Fällen sei der Richter zur Überzeugung gekommen, dass die Ferienwohnungen in einem allgemeinen Wohngebiet liegen. Das ist der entscheidende Punkt: In einem reinen Wohngebiet wäre die Vermietung verboten, in allgemeinen Wohngebieten ist sie zulässig. Die Nutzungsuntersagungsverfügungen seien deshalb als rechtswidrig zu beurteilen, weil die Klägerinnen und Kläger sich auf Bestandsschutz berufen können, räumt die Verwaltung ein. „Die Stadt beabsichtigt daher, in allen zurückgestellten Widerspruchsverfahren von Bestandsschutz der Nutzung als Ferienwohnung auszugehen und den Widersprüchen auf dieser Grundlage stattzugeben“, schreibt die Stadt auf LN-Anfrage.

Brenner, der für sein Haus das erste Urteil erstritt, hat seine Mietausfälle auf eine fünfstellige Summe in den vergangenen fünf Jahren geschätzt. Gegen die Nutzungsuntersagung aus dem Jahr 2019 haben sich neben den fünf Klägern auch mehr als 20 Vermieter per Widerspruch gewehrt. Das Urteil im Fall Brenner von Ende Mai ist mittlerweile rechtskräftig. Die Stadtverwaltung hat keine Berufung eingelegt. Das bestätigt das Verwaltungsgericht den LN.

Nach intensiver Prüfung erklärt die Verwaltung: „Die Stadt beabsichtigt, in allen zurückgestellten Widerspruchsverfahren von Bestandsschutz der Nutzung als Ferienwohnung auszugehen und den Widersprüchen auf dieser Grundlage stattzugeben. Zusammenfassend wird die Hansestadt Lübeck im Hinblick auf die Urteile von Anträgen auf Zulassung der Berufung absehen.“ Die Stadtverwaltung sucht nun einen anderen Weg, um die Umwandlung von Wohnraum zu unterbinden. „Mit dem aktuell verabschiedeten Wohnraumschutzgesetz Schleswig-Holstein besteht zukünftig die Möglichkeit, für Lübeck eine Zweckentfremdungsverbotssatzung aufzustellen“, sagt Stadtsprecherin Nina Rehberg: „Der angespannte Wohnungsmarkt als wesentliche Begründung wurde bereits vom Land im Wohnraumschutzgesetz festgestellt.“ Diese Satzung würde die Umwandlung von vorhandenen Wohnungen in andere Nutzungen generell unterbinden.

Thema ist das Ganze auch an Ostholsteins Küste. Grömitz setzt deshalb bereits seit Jahren auf das sogenannte Einheimischenmodell. Damit sind auch private Investoren dazu verpflichtet, Grundstücke bevorzugt an Menschen aus dem Ort zu verkaufen. Ähnlich handhaben es Heiligenhafen und Timmendorfer Strand: Mittels eines Punktesystems sollen Einheimische leichter an Wohnraum gelangen.

Besonders extrem ist die Lage in Scharbeutz. Rund 5000 der vorhandenen 7500 Wohnungen sind Ferien- und Zweitwohnsitze. Die Gemeinde hatte 2023 eine Studie zur Tourismusakzeptanz in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Am häufigsten hatten sich Einwohner darin über die vielen Ferienwohnungen beklagt. Die Gemeinde versucht seitdem, die Anzahl bei Neubauten zu begrenzen.. und dor/mwe
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