Die Verkehrsberuhigung sei von Anfang an Ziel bei der Ausweisung des Gründungsviertels gewesen, sagt die Verwaltung. „Der Verlust von Parkflächen ist in Abwägung mit dem öffentlichen Belang der kritischen Rekonstruktion des historischen Stadtgrundrisses, dem hier Vorrang eingeräumt wird, vertretbar“, heißt es im Bebauungsplan. Den Baupolitikern der Hansestadt wurde der Wegfall einiger Stellplätze als unumgänglich dargestellt, berichtet Ulrich Brock (CDU), Vorsitzender des Bauausschusses.
Frank Buchholz wohnt in der Braunstraße und hat eine Galerie in der Fischstraße. Als Anwohner und Geschäftsmann befürwortet er das „autoarme Quartier“. „Wir sind mitten in die Altstadt gezogen, weil hier alles fußläufig zu erreichen ist“, betont er. Für ihn sieht es „einfach schöner aus, wenn in den Straßen nicht so viel Blech“ unterwegs ist und herumsteht. „Trotzdem sind wir keine Auto-Hasser, wir haben auch einen Wagen“, ergänzt Buchholz, „wir parken aber in der Regel auf dem MuK-Parkplatz.“ Wichtig ist ihm, dass die Möglichkeit zum Be- und Entladen im Viertel gegeben ist. „Das ist unverzichtbar“, sagt der Anwohner.
Volker Holtermann von der Organisations- und Projektentwicklungsgesellschaft „Plan W“ in der Alfstraße sagt: „Es ist unbestritten, dass das Gründungsviertel als autoarmes Quartier geplant war. Das begrüße ich auch.“ Aus seiner Sicht ist es nicht mehr zeitgemäß, den „wertvollen Wohnraum in der Altstadt für das Abstellen von Pkw“ zu nutzen. Bezüglich des Parkens im Viertel habe er gerade ein Angebot für die Nutzung der Tiefgarage zwischen Braun- und Fischstraße bekommen. Diese sei also augenscheinlich fertig.
Eine Tiefgarage mit bis zu 108 Stellplätzen war Auflage des Bebauungsplans. Bewohner können ihre Pkw laut Stadtverwaltung aber auch auf die für Bewohnerparken vorgesehenen Parkplätze an der Musik- und Kongresshalle abstellen und auf Parkplätzen im weiteren Umfeld des Bewohnerparkbereichs. Außerdem bestehe die Möglichkeit, „sich für einen gesicherten Stellplatz in den naheliegenden privaten Tiefgaragen oder Parkhäusern kostenpflichtig einzumieten.“In der Braunstraße setzt die Verwaltung jetzt das bereits bestehende absolute Halteverbot durch. An einer verengten Stelle im östlichen Abschnitt der Braunstraße zwischen den Hausnummern 7 und 11 sei kein Parken zulässig. Dies werde künftig mit einer entsprechenden Beschilderung verdeutlicht. Das Halteverbot werde regelmäßig missachtet, wodurch es immer wieder zu gefährlichen Situationen komme. Fahrzeuge müssten auf den Gehweg ausweichen, um an parkenden Autos vorbeifahren zu können, was Fußgänger gefährde.