Grillen und offenes Feuer sollen künftig das ganze Jahr untersagt werden, ebenso das Zelten. Die neue Regelung soll nicht nur am Grünstrand gelten, sondern auch am Kurstrand, in allen Kurgrünanlagen sowie am Hundestrand am Brodtener Ufer. Die Satzungen sollen entsprechend geändert werden. Bis das umgesetzt ist, soll der Kurbetrieb vergleichbare Anordnungen im Rahmen des Hausrechts treffen. Ein Wachdienst soll die Einhaltung kontrollieren.
Mit dem Grillverbot im vergangenen Sommer seien die richtigen Maßnahmen getroffen worden, sagt Bernhard Simon (CDU). Seine Fraktion möchte aber noch weiter gehen. Grillevents auf Grünflächen sollen vermieden werden. „Wir wollen eine zügige Veränderung herbeiführen.“ Da die Änderung von Satzungen Zeit benötige, solle das Verbot zunächst über das Hausrecht durchgesetzt werden. „Allerdings gibt es dann keine Möglichkeit der Sanktionierung.“
Von „schwierigen Zuständen in Travemünde“ spricht Jochen Mauritz (CDU). Er habe an einem Wochenende 80 Grills gezählt. „Wir möchten die Qualität der touristischen Leistung in Travemünde verbessern“, sagt Bernhard Simon.
Wirtschaftssenatorin Pia Steinrücke (SPD) sieht einen Nutzerkonflikt nur in der Hauptsaison. „Travemünde steht allen offen. Wir versuchen, die Situation zu befrieden.“ Auch das Hundeverbot am Strand habe mit einem Nutzerkonflikt zu tun. „Die Rückmeldung aus dem vergangenen Sommer ist, dass es gut funktioniert hat.“ Ein saisonales Verbot sei einfacher umsetzbar.
Was erlaubt ist und was nicht, sei über verschiedene Satzungen geregelt, erläutert Heike Blankenburg vom Kurbetrieb Travemünde. Die Lage sei kompliziert. So seien das Entzünden eines Feuers und Grillen am Brodtener Ufer verboten, aber im Bereich des Hundestrandes erlaubt. „Ein ganzjähriges Verbot müsste juristisch geprüft werden.“
Der Kurbetrieb hatte in einem Bericht die Maßnahmen von 2023 bewertet – unter anderem das Grillverbot. „Um etwaige Verbote durch die Ordnungsbehörden kontrollieren und ahnden zu können, plädiert die Leitung des 3. Polizeireviers für die Schaffung von eindeutigen und gleichlautenden Bedingungen, die für alle Anlagen im Kurgebiet gelten“, heißt es darin. Es sei laut Polizei eine Verlagerung der Grillaktivitäten auch auf andere Kurgrünanlagen festgestellt worden. Nutzungseinschränkungen sollten künftig einheitlich vom 15. Mai bis zum 14. September gelten, schlägt der Kurbetrieb vor.
Philip Brozio (SPD) findet das sinnvoll. „Ein ganzjähriges Verbot ist nicht notwendig.“ Sein Parteikollege Aydin Candan bezeichnete die CDU als „Verbots-Partei“. Auch Menschen, die in Hochhäusern wohnen, müssten die Möglichkeit zum Grillen haben. Peter Reinhardt (ebenfalls SPD) warf der CDU vor, Gäste mit wenig Geld aussortieren zu wollen. Das sei „menschenverachtend“.
„Warum ist es menschenverachtend, wenn eine Regelung statt vier Monate zwölf Monate gilt? Das erschließt sich mir nicht“, sagte Sophia Marie Pott (Grüne). Axel Flasbarth, Co-Fraktionschef der Grünen, kritisierte die Wortwahl der SPD. „Wir sollten den gegenseitigen Respekt wahren.“
Der CDU-Antrag wurde mit zehn Ja- und fünf Nein-Stimmen angenommen. CDU, Grüne, Unabhängige Volt-Partei und AfD waren dafür, SPD und Linke dagegen.