Lediglich bei den „Übernachtungen“ sah die LPA laut Dorel – in Abstimmung mit dem Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz – vorrangigen Handlungsbedarf, um die damit unmittelbar verbundene Müllproblematik teilweise zu lösen. Die Straßenverkehrsordnung habe hier übrigens keinen Einfluss, es würden die Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung greifen. Die Verbotsregelung sei eindeutig. „Im Landschaftsschutzgebiet ist es verboten ... Zelte und Wohnwagen oder Wohnbehausungen anderer Art ... aufzustellen“, zitiert Dorel die Verordnung.
Genau da wird es aber unscharf, denn wenn Autos toleriert werden, müssten nämlich auch Camper oder Wohnwagen in bestimmten Situationen toleriert werden. „Beispielsweise darf nach einer längeren Fahrt sehr wohl in seinem Gefährt geschlafen werden, um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen“, sagt ADAC-Sprecher Rainer Pregla. Und da spiele es keine Rolle, ob Auto oder Camper. Sobald allerdings die Markise ausgefahren oder das Gestühl aufgestellt würden, werde aus dem Parken ein Campen.
Doch was ist mit der Fläche – offiziell eine Kaianlage der LPA – überhaupt geplant? „Es wird angestrebt, Nutzungen mit Wasserbezug zu etablieren, sagt Dorel. Vor diesem Hintergrund werde das Surf-Angebot derzeit auch akzeptiert. Das Surf-Center Lübeck bietet hier in den Sommermonaten Surfkurse an. Auch SUP-Boards können geliehen werden. Der Bauwagen des Surf-Centers steht ganzjährig am Rand der Kaianlage.
Der Betreiber des Barbershops, der an der Wakenitz-Wasserkante regelmäßig parkt, könnte allerdings bald Probleme bekommen. „Er hat seine gewerbliche Nutzung dieser Fläche mit dem Bereich LPA als Grundstückseigentümer nicht abgestimmt“, sagt Dorel. Die LPA werde im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der gesetzten Prioritäten gegen diese Nutzung vorgehen.
„Mit mir hat noch niemand gesprochen“, sagt Ali Alaf, der mobile Friseur. Nur einmal sei das Ordnungsamt vorbeigekommen und habe alles gecheckt – ohne Knöllchen zu verteilen. „Ich stehe hier seit einem Jahr und störe doch niemanden.“ Er würde auch Parkgebühren zahlen, wenn er weiterhin dort stehen dürfte. „Ich wohne hier in der Nähe, deshalb ist der Platz recht praktisch“, sagt Alaf. Er werde sich jetzt erst einmal mit der Stadt in Verbindung setzen. „Zur Not muss ich mir mit meinem Barbershop eben einen neuen Platz suchen.“In Lübeck sind insgesamt 14 Areale als Landschaftsschutzgebieteausgewiesen – von der Wakenitz über die Schwartauwiesen und das Lauerholz bis hin zum Brodtener Winkel. Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz von Natur und Landschaft.