Wer zum ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen online, per Wahlscheinantrag aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben oder persönlich im Wahlbüro beantragt hat, konnte sich auch für die Zusendung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl vormerken lassen. In diesen Fällen werden die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugesandt.
Alle anderen Wahlberechtigten können anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag vorab per Briefwahl wählen. Die Wahlunterlagen können persönlich in einem der folgenden vier Bürgerservicebüros während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden:
• Bürgerservicebüro Innenstadt (Lichthof), Königstraße 49–57,
• Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7,
• Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7b,
• Bürgerservicebüro St. Lorenz, Kreuzweg 9.
Briefwahlunterlagen werden in den Bürgerservicebüros bis Freitag vor der Wahl, 12 Uhr, ausgehändigt.
Alternativ können, sofern keine Zusendung vorgemerkt wurde, die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt werden. Die Wahlberechtigten können hierfür die Anlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen oder unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine E-Mail an briefwahl@luebeck.de schicken. Die Möglichkeit der Online-Antragsstellung ist bis 22. November, 15 Uhr, unter www.luebeck.de/briefwahl freigeschaltet.
Damit die per Briefwahl abgegebene Stimme zählt, müssen die Unterlagen bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag abgegeben werden. Dies kann auf folgenden Wegen sichergestellt werden:
• Bis Freitag, 24. November, 12 Uhr, durch Einwurf in eine der Wahlurnen in den Bürgerservicebüros Innenstadt, St. Gertrud, Kücknitz oder St. Lorenz.
• Bis Sonntag, 26. November, 18 Uhr, durch Einwurf in die Wahlurne im Foyer des Lübecker Rathauses.
Wer sein Wahlbenachrichtigungsschreiben vernichtet, verlegt oder verloren hat, kann trotzdem an der Stichwahl teilnehmen. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis) im zuständigen Wahllokal genügt.
Online kann mit Hilfe des Wahlraumfinders das für die Wohnanschrift zuständige Wahllokal ermittelt werden. Einfach unter www.luebeck.de/wahllokal die Straße und Hausnummer eingeben, das System ermittelt dann die korrekte Adresse des für die Anschrift zuständigen Wahllokals.
Am Wahltag öffnet in der Großen Börse des Lübecker Rathauses von 8 bis 18 Uhr die zentrale Auskunftsstelle zu den Wahlen. Mitarbeitende des Bereichs Statistik und Wahlen beantworten alle betreffenden Fragen.