Saisonale Öffnung der Scharbeutzer Fußgängerzone

Scharbeutz. Seit dem 1. November ist die Fußgängerzone in Scharbeutz zwischen dem Fischerstieg und der Seestraße wieder für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr als Einbahnstraße freigegeben. Ein entgegengesetztes Befahren der Strandallee ist nur für Radfahrer möglich. Ansonsten haben alle Anlieger die Einbahnstraßenregelung zu befolgen. Dieser Streckenabschnitt ist zudem als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (max. 20 km/h) ausgewiesen worden. Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, sich auf die neue Verkehrssituation einzustellen und diesen Bereich mit erhöhter Aufmerksamkeit zu befahren. Ausgenommen von dieser Regelung bleibt wie auch schon in den vorangegangenen Jahren der Bereich des Ostseeplatzes, der weiterhin als Fußgängerzone bestehen bleibt. Ausgenommen heirvon ist der Zeitraum vom 22. Dezember bis 3. Januar, in dem nur die dortigen Anwohnenden, der Lieferverkehr zwischen 8 und 11 Uhr sowie Taxen in der Zeit von 18 bis 4.30 Uhr die Fußgängerzone befahren dürfen.
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