Doch das dürfte nichts werden. Die Lübecker Stadtverwaltung wartet noch auf eine Genehmigung der Naturschutzbehörde. Und ohne die könne die Regelung nicht geändert werden. „Es gilt auch in diesem Jahr noch die Strandsatzung, die besagt, dass Hunde erst ab dem 1. November außerhalb des Hundestrandes an den Strand dürfen“, sagt Hansjörg Wittern von der Pressestelle der Lübecker Stadtverwaltung.
Das Landesnaturschutzgesetz sieht vor, dass das Mitführen von Hunden an Stränden mit regem Badebetrieb vom 1. April bis 31. Oktober nicht erlaubt ist. Es sei denn, eine Gemeinde bestimmt bei einer zugelassenen Sondernutzung etwas anderes. Die meisten Gemeinden entlang der Lübecker Bucht verfahren so. Dort endet das Verbot am 30. September. Auch in Travemünde galt diese Regelung jahrzehntelang.
Für 2025 hatte der Kurbetrieb ein Jahr davor eine neue Strandsatzung entworfen. Anlass war das von der Politik geforderte Grillverbot. In diesem Zuge verlängerte der Kurbetrieb das Verbot: Statt bis 30. September galt der 31. Oktober. Einige Politiker hatten das nach eigener Aussage übersehen, als sie der Satzung zustimmten. Auch Urlauber wurden seinerzeit von dem neuen Datum überrascht. Kerstin Gey berichtet, dass sie seit 1991 Urlaub in Travemünde macht und von der Änderung nichts wusste. Sie sei im vergangenen Herbst mit ihrem Hund des Strandes verwiesen worden. Das sei sehr unangenehm gewesen. So wie ihr sei es vielen anderen Gästen in ihrem Hotel gegangen.
In Travemünde regte sich Widerstand. Der Verein Hundelobby startete eine Online-Petition, die 4500 Menschen unterzeichnet haben. Die Politik reagierte. Auf Antrag von CDU und Grünen wurde als Kompromiss beschlossen, dass Hunde ab 10. Oktober wieder an den Strand dürfen.
Um die Tiere wieder an den Strand lassen zu können, musste der Kurbetrieb nach Auskunft der Stadt allerdings einen Antrag auf Sondernutzung bei der städtischen Naturschutzbehörde stellen. Aufgrund der notwendigen naturschutzrechtlichen Beteiligungsverfahren sei es aber ausgeschlossen, dass die Genehmigung rechtzeitig vorliege, sagt Hansjörg Wittern. „Die Verwaltung der Hansestadt Lübeck ist gehalten, nach Recht und Gesetz zu handeln.“
Der Travemünder CDU-Politiker Jochen Mauritz, der sich für die Änderung eingesetzt hatte, war beim Beschluss Ende Juni davon ausgegangen, dass die neue Regel ab diesem Jahr gelten würde. „Leider ist es so, wie es ist. Wir müssen uns an das Gesetz halten.“ Er hält es für notwendig, dass die Vorschriften überarbeitet werden. „Wir müssen an die Gesetze ran.“ Die Hoffnung, dass es vielleicht doch noch klappt, hat er jedoch noch nicht ganz aufgegeben.
Axel Flasbarth, Co-Fraktionschef der Grünen, bedauert die Verzögerung ebenfalls. „Es ist schade, dass es so lange dauert“, sagt er. Man wünsche sich natürlich, dass so etwas schneller geht.
Kerstin Gey ist von der Nachricht, dass es in diesem Herbst noch nicht klappt, kalt erwischt worden. Sie überlegt jetzt, wie sie mit ihrem bereits gebuchten Oktober-Urlaub in Travemünde umgehen soll. „Man fühlt sich unerwünscht“, sagt sie. Die Hamburgerin denkt darüber nach, zu stornieren und stattdessen nach Scharbeutz zu reisen. Dort darf sie im Oktober mit Hündin Lisa an den Strand.
Die Hansestadt verweist darauf, dass Vierbeiner sehr wohl auch in Travemünde bereits im Oktober ans Meer können – an den Hundestränden am Brodtener Ufer und im vorderen Bereich des Priwalls.