Strandgebühr in Travemünde:Ziehen Tagesgäste häufig kein Ticket?
Vermieterin kritisiert Ungleichbehandlung – Urlauber würden direkt zur Kasse gebeten.

Auch die Nutzung des Grünstrands ist kostenpflichtig, wie es Schilder an vielen Stellen der Liegewiese ausweisen. Und: Grillen, Kochen und offenes Feuer ist auf der Rasenfläche verboten. Fotos: homas Krohn
Travemünde. Britta Natrup ist sauer. Seit vielen Jahren verfolgt sie das Thema Kurabgabe in Travemünde. Die Lübeckerin vermietet Ferienwohnungen im lübschen Seebad, ihre Gäste kommen teilweise seit vielen Jahren. Spätestens bei ihrer Ankunft müssten sie die Kurabgabe entrichten, eine Gebühr, die Britta Natrup an die Stadt Lübeck weiterleitet. Die Abgabe beinhaltet die Nutzung des Strands.

Die 56-Jährige sieht eine Ungleichbehandlung von Urlaubern und Tagesgästen. Sie kritisiert, dass viele Tagesgäste den Strand und die Einrichtungen nutzten, ohne ein Ticket an den Strandautomaten zu ziehen. „Weshalb werden diejenigen, die mehrere Tage in Travemünde Urlaub machen, ausnahmslos zur Zahlung verpflichtet, während zahlreiche Tagesgäste die gleichen Einrichtungen kostenlos nutzen können?“, fragt sie.

Andere Urlaubsorte zeigten, dass es auch anders gehe, stellt Natrup fest. Sie nennt als Beispiel Sylt, wo der Zugang zu vielen Strandbereichen ohne Zahlung der Kurabgabe nicht möglich sei. Die Lübeckerin erinnert sich an die früheren Strandkassierer in Travemünde. Damals sei die Kurabgabe konsequent und für alle Besucher gleichermaßen erhoben worden. Umso weniger sei nachvollziehbar, dass heute ein System akzeptiert werde, das zu einer offensichtlichen Ungleichbehandlung führe und der Stadt Einnahmen entgingen, die an anderer Stelle dringend benötigt würden.

Ihre Kritik hat Britta Natrup an den Kurbetrieb Travemünde geschrieben. Sie bemängelt auch, dass trotz Verbots auf den Grünflächen an der Promenade und direkt auf dem Strand gegrillt und offenes Feuer entfacht werde. Besonders in Zeiten anhaltender Trockenheit stelle dies ein erhebliches Risiko dar. „Regeln und Verbote verlieren ihre Glaubwürdigkeit, wenn deren Einhaltung nicht kontrolliert und Verstöße ohne Konsequenzen bleiben.“

Die stellvertretende Kurdirektorin Heike Blankenburg weist in ihrer Antwort an Britta Natrup darauf hin, dass es sowohl bei der Kurabgabe als auch bei der Strandbenutzungsgebühr Befreiungstatbestände gebe. So seien von beiden Abgaben die Lübecker Einwohner befreit, bei der Strandbenutzungsgebühr zudem alle Ostseecard-Inhaber und Studierende an Lübecker Hoch- und Fachschulen. Es müssten also nicht alle Gäste eine Strandkarte lösen. Der Kurbetrieb führe regelmäßig Kontrollen durch, teilt Blankenburg mit. Werde jemand ohne gültige Strandkarte, ohne Ostseecard oder belegbaren Befreiungsgrund angetroffen, müsse zusätzlich zur Strandbenutzungsgebühr eine Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 4 Euro entrichtet werden.

Blankenburg: „Bei den Kon-trollen wird eine sehr hohe Abgabenehrlichkeit festgestellt. Weitere Maßnahmen sind daher nicht geplant.“ Zur Überwachung des Grill- und Feuerverbots setze der Kurbetrieb in den Sommermonaten einen privaten Wachdienst ein, der sehr erfolgreich dafür sorge, dass auf den verbotenen Flächen weder gegrillt noch Feuer entfacht werde. „Dass einige Zuwiderhandlungen unentdeckt bleiben, lässt sich allerdings nicht vermeiden, da eine flächendeckende Überwachung rund um die Uhr aus finanziellen und personellen Gründen nicht möglich ist.“

Die Einnahmen des Kurbetriebs aus den Kurabgaben im Jahr 2025 beliefen sich nach Auskunft der Stadt Lübeck auf 2,6 Millionen Euro. Für die Nutzung der Strände wurden insgesamt 141.500 Euro (Travemünde 116.000 Euro, Priwall 25.500 Euro) eingenommen. Die Kalkulation für 2026 sieht für die Strandbenutzungsgebühr Einnahmen von 195.000 Euro vor, für die Kurabgabe 2,92 Millionen Euro (Travemünde 1,75 Millionen Euro, Priwall 835.000 Euro).

Die Kosten für den Wachdienst, der die Strände, die Promenaden, die Liegewiese und die Wohnmobilparkplätze kontrolliert, belaufen sich auf etwa 80.000 Euro. und TKR



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