„Mein Mann ist überwiegend als Rollstuhlfahrer unterwegs“, berichtet Katrin Molge, „er kann nur gut 400 Meter mit dem Rollator zurücklegen.“ Ausgerechnet an der viel genutzten Fußgängerquerung von der aufwendig sanierten Beckergrube zur Breiten Straße gebe es keinen abgesenkten Bordstein, kritisiert die 67-jährige Lübeckerin: „Über Inklusion wird geredet, aber an der Umsetzung bemisst sich die Ernsthaftigkeit der Worte. Und die ist hier nicht zu erkennen.“
Katrin Molge wandte sich an die Stadtverwaltung, weil sie davon ausging, dass die Barrierefreiheit bei der 7,8 Millionen Euro teuren Baumaßnahme versehentlich vergessen worden sei. „Die Stadt soll das umsetzen, was in den Workshops beschlossen wurde: eine barrierefreie Beckergrube. Der im oberen Bereich bestehende Absatz muss beseitigt werden.“
Die 67-Jährige verweist auf den neuen Radschnellweg, der in der Ratzeburger Allee gebaut wird: „Dort wurden die Straßenübergänge barrierefrei gemacht. Leider gibt es für Rollstuhlmenschen keine Gleichstellung mit Fahrrädern.“
„Beide LösungenDer drei Zentimeter hohe Bordstein im Kreuzungsbereich Beckergrube/Breite Straße gelte als barrierefrei und entspreche den Richtlinien, lautet die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Lübecker Nachrichten. Diese Höhe würde die Belange von Geh- und Sehbehinderten berücksichtigen.
Gleichwohl könnten Übergänge mit verschiedenen Bordsteinhöhen ausgestattet werden – wie beim Radschnellweg in der Ratzeburger Allee. „Diese bestehen aus einem Bereich mit einem abgesenkten Bordstein zur Fahrbahn (null Zentimeter) und einem mit erhöhter Bordansicht von sechs Zentimetern daneben“, erklärt die Verwaltung. „Beide Lösungen entsprechen den vorgenannten Normen.“
Da die Überwege im Bereich Beckergrube, Breite Straße und Pfaffenstraße von sehr vielen Fußgängern genutzt würden, entschieden sich die Planer der Beckergrube für den durchgehenden, drei Zentimeter hohen Bordstein. Unterschiedlich hohe Bordsteine könnten zur Stolperfalle werden, wenn dicht gedrängt Personen nebeneinander die Fahrbahn queren wollen.
In seiner Broschüre „Sicheres Queren“ von 2016 erklärt der Deutsche Blinden- und Sehverband, dass drei Zentimeter hohe Bordsteine vor 40 Jahren als Kompromiss betrachtet wurden: zwischen den Interessen der Sehbehinderten, die einen hohen Bordstein zur Orientierung benötigen, und denen der Rollstuhlfahrer, die flache Überwege brauchen.
Stadt klärt, ob Bordsteine„Mittlerweile hat sich eine Lösung bewährt, die beide Nutzergruppen berücksichtigt: die getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe“, heißt es in der Broschüre: „Sie ermöglicht Rollstuhl- und Rollatornutzern einen niveaugleichen Übergang von der Straße auf den Gehweg. Daneben ist sie mit einem sechs Zentimeter hohen Bord und taktiler Hinführung ausgestattet und bietet so die nötige Sicherheit und Orientierung für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer beim Überqueren der Straße.“
Die Stadtverwaltung wird jetzt in Abstimmung mit der Sehbehindertenvertretung an der Kreuzung Beckergrube/Breite Straße klären, ob eine leichte Abschrägung des Bordsteins möglich sei, die noch den Belangen der Sehbehinderten mit Taststock genüge. Die Verwaltung: „Dies wäre im eingebauten Zustand der Bordsteine möglich und kostenmäßig darstellbar.“
Und im Kreuzungsbereich Beckergrube/An der Untertrave sollen die unterschiedlich hohen Bordsteine eingebaut werden.