Wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge musste sich der 39-Jährige vor dem Landgericht Lübeck verantworten. Im April hatte der Prozess begonnen, jetzt fiel das Urteil: Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen und zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Davon hat er bereits einige Monate verbüßt, denn der Mann sitzt in Untersuchungshaft.
BrandbeschleunigerWas er gemacht hatte, war „hochgefährlich“, begründete die Vorsitzende Richterin Gesine Brunkow das Urteil. Am 22. Oktober 2025 war es zum Streit zwischen dem 39-Jährigen und dem früheren Freund gekommen. Chatverläufe dokumentieren, dass die Auseinandersetzung immer weiter eskalierte. „Ich zünde dich an, Mann“, schrieb der Angeklagte schließlich.
Am selben Abend fuhr er gegen 23 Uhr mit dem Fahrrad zu einer Tankstelle in St. Lorenz und kaufte einen guten Liter Benzin. Dann ging er in das Haus des früheren Freundes in der Segebergstraße. Er nahm einen Stapel Werbeprospekte, legte sie vor dessen Tür, übergoss sie mit Benzin und zündete sie an. „Viel Spaß mit dem Feuer“, schrie er noch – und verließ das Haus.
„Mit Liebeskummer macht man komische Sachen“
Nur wenig später hätte das ganze hölzerne Treppenhaus in Flammen gestanden, sagte ein Gutachter vor Gericht. Für die meisten Bewohner wäre das Haus dann zur tödlichen Falle geworden. Auch Rettungskräfte hätten beim Versuch, Bewohner zu befreien, sterben können. Deshalb lautete die Anklage auch auf versuchten Mord.
Nur durch Glück wurde das Feuer sehr schnell entdeckt: Einer der Bewohner hatte das Haus nachts noch einmal verlassen und kam zurück, als der Papierstapel im Treppenhaus kniehoch brannte. Er holte sich Hilfe von Nachbarn und löschte das Feuer mit ihnen zusammen.
Der ehemalige Freund des Angeklagten brachte die Polizei auf dessen Spur. „Mit Liebeskummer macht man komische Sachen“, hatte er ihnen gesagt. Der Verdächtige wurde noch in der Nacht im Haus seiner Mutter verhaftet.
Vor Gericht verteidigte er sich: Er habe niemandem schaden, sondern dem anderen nur „einen Denkzettel verpassen“ wollen. „Die Welt ist nicht schwarz und weiß“, sagte sein Verteidiger. Der Mann habe eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und außerdem unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden.
Staatsanwalt forderteEine Gutachterin trug am vorletzten Prozesstag vor, dass er bis zu 2,35 Promille Alkohol im Blut hatte. Allerdings sei er aufgrund einer Abhängigkeit so daran gewöhnt gewesen, dass das Gericht nicht an eine Trunkenheit am Abend der Tat glaubte. Kameras an der Tankstelle zeigen, dass er sogar einhändig Rad fahren konnte.
Die drei Berufs- und zwei Schöffen-Richter blieben mit ihrem Urteil weit unter den neun Jahren Haft, die der Staatsanwalt als Strafe gefordert hatte. Der Anwalt des Angeklagten hatte auf eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten für Brandstiftung ohne den Mordvorwurf plädiert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zum 16. Juli kann dagegen Revision eingelegt werden.