Feuchter Keller? Das hilft wirklich
Muffiger Geruch, feuchte Wände, Schimmel im Keller: Wer jetzt zum Raumentfeuchter greift, verschenkt Zeit und Geld – Was wirklich hilft, und warum die Versicherung meist nicht zahlt

Nach den heftigen Regenfällen im Herbst 2023 bemerkte Maja Füllbrandt aus Lübeck-Travemünde erst einen muffigen Geruch in ihrem Keller. Dann tauchten feuchte Flecken an den Wänden auf. Mit Raumentfeuchter und Lüften versuchte die neue Hausbesitzerin das Problem zunächst selbst zu lösen – ohne Erfolg.

Erst nach der Begutachtung durch mehrere Fachbetriebe war klar: Das Grundwasser drückte von unten durch die Bodenplatte der Doppelhaushälfte. Eine Diagnose, die viele Haushalte teuer zu stehen kommt.

Starkregen überfordert die Kanalisation

Die Ursache liegt im Zusammenspiel aus Klimawandel und Infrastruktur. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) weisen in ihrer Broschüre „Lübeck sorgt vor: Schutz vor Starkregen – Tipps für Hauseigentümer und Bauwillige“ ausdrücklich darauf hin, dass Kanäle nur für Regenmengen ausgelegt sind, wie sie statistisch alle zwei bis fünf Jahre vorkommen – also für normalen Starkregen, nicht für Extremereignisse. Ein Ausbau für solche Extremlagen sei weder technisch noch wirtschaftlich vertretbar.

Das bestätigt auch die Untere Wasserbehörde der Hansestadt Lübeck: Durch vermehrten Starkregen kommt es immer häufiger zu unkontrollierten Überflutungen. Für Travemünde kommt die besondere Küstenlage hinzu – Ostwinde drücken das Wasser der Ostsee in die Trave und erhöhen zusätzlich den Druck auf den Grundwasserspiegel. Besonders betroffen sind ältere Gebäude, die bis in die 1970er-Jahre gebaut wurden. Diese verfügen oft über keine durchgängige Bodenplatte – und damit haben sie eine strukturelle Schwachstelle genau dort, wo Außenmauer und Kellerboden aufeinandertreffen.

Eigenlösungen scheitern

fast immer

Das musste auch Maja Füllbrandt feststellen. Die Untere Wasserbehörde Lübeck betont in diesem Zusammenhang die Eigenverantwortung der Hausbesitzer: Gemäß Paragraf 5 des Wasserhaushaltsgesetzes sind Eigentümer verpflichtet, selbst Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder zu verringern. Die Behörde empfiehlt, die Ursache fachlich genau zu bestimmen, bevor Maßnahmen ergriffen werden und dabei Angebote mindestens mehrere Fachbetriebe zu vergleichen. Genau das rät auch Maja Füllbrandt: „Man sollte sich unbedingt mehrere Meinungen einholen.”

Diese drei Methoden haben sich bewährt

Je nach Ursache und Gebäude haben sich bei Feuchte in Keller und Haus folgende Verfahren bewährt:

■ Horizontalsperre: Stoppt aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk. Ein Abdichtungsmittel wird per Injektion in Bohrlöcher entlang der Kellerwände eingebracht und bildet eine dauerhafte Sperrschicht.

■ Mineralische Dichtschlämme, umgangssprachlich auch Dichtschlämme oder Kellerbeschichtung genannt: Sinnvoll, wenn schnelles Handeln gefragt ist. Die Räume sind danach sofort nutzbar, auch wenn die Außenwand weiterhin Feuchtigkeit führt.

■ Außenabdichtung: Die langfristig wirksamste Lösung. Die Außenwände werden freigelegt und vollständig abgedichtet, kombinierbar mit einer Außendämmung, die zusätzlich Heizkosten senkt.

Bei Maja Füllbrandt war am Ende eine Kombination nötig: Estrich abtragen, Risse in der Bodenplatte mit Blitzbeton verfüllen, Dachpappe aufschweißen, neuer Estrich, dazu Horizontalsperre und Dichtschlämme bis 90 Zentimeter Höhe. Gesamtdauer: rund ein Jahr. Kosten: fast 30.000 Euro

„Gegen Grundwasser von unten versichert niemand”

Viele Hausbesitzer hoffen vergeblich auf ihre Police. Das Land Schleswig-Holstein stellt auf seiner Kampagnenseite zur Elementarschadenversicherung fest: Schäden durch ansteigendes Grundwasser im Keller sind grundsätzlich nicht versichert. Auch die Elementarversicherung greift nur unter engen Bedingungen; die Nachweispflichten sind in der Praxis kaum zu erfüllen. Maja Füllbrandt zahlte ihre 30.000 Euro vollständig selbst. „Gegen Grundwasser von unten versichert niemand“, sagt sie nüchtern.

Das Landgericht Lübeck hat diese Eigenverantwortung im Juni 2023 in einem Urteil zu Kellerschäden nach Starkregen bekräftigt (Az. 14 S 33/23): Die Pflicht der Gemeinde endet dort, wo die Eigenverantwortung des Grundstückseigentümers beginnt.

Früh handeln, Kosten

begrenzen

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck bringen es auf den Punkt: Eigenvorsorge auf dem eigenen Grundstück ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer umfassenden Vorsorge. Wer beim ersten Anzeichen von Feuchtigkeit einen Fachgutachter hinzuzieht, spart langfristig Geld und Nerven. Maja Füllbrandt hat nach einem Jahr Odyssee genau das gelernt: „Das Wichtigste ist, die Ursache zu finden, nicht nur den Schaden zu beheben.” und cs
Druckansicht