Fahrradanhänger bieten dagegen mehr Platz, Wetterschutz und eine stabilere Sitzposition. Auf längeren Strecken können Kinder darin auch schlafen. Erlaubt ist der Transport von bis zu zwei Kindern unter sieben Jahren. Für Kinder mit Behinderung gilt diese Altersbegrenzung nicht. Die ziehende Person muss in beiden Fällen mindestens 16 Jahre alt sein. Damit Anhänger im Straßenverkehr besser wahrgenommen werden, gibt es auch bei ihnen eine gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung , die abhängig von der Breite des Anhängers ist. Außerdem empfehlen die ARAG-Experten eine gut sichtbare Sicherheitsfahne mit Blinklicht sowie eine eigene Bremse am Anhänger.
Lastenfahrräder sind vor allem bei größeren Familien beliebt. Studien der Unfallforschung der Versicherer weisen jedoch darauf hin, dass insbesondere dreirädrige Modelle kippanfällig sein können und kaum Schutz für Kopf und Oberkörper bieten.