Aber die Leerstelle in der Landschaft freut auch viele – Spaziergänger und Radfahrer jedenfalls. Wie zu beobachten ist. Denn sie können wieder dem ursprünglichen Verlauf des Wanderwegs von Travemünde nach Niendorf direkt am Brodtener Steilufer folgen. Die hermetische Absperrung, die mal als Absicherungsmaßnahme zwischen Abbruchkante und dem einstigen Gebäude verlief, scheint einer eher symbolischen gewichen zu sein.
„Die Beschilderung der Grundstücksumgehung am ehemaligen Haus Seeblick ist noch intakt. Ein Großteil der Wandernden kürzt jedoch die Umgehung durch Queren des Privatgrundstückes ab. Die Warnbaken werden zur Seite geschoben oder umgangen“, kommentiert Nina Rehberg, stellvertretende Stadtsprecherin, das Treiben vor Ort. Das ist allerdings nicht neu: Weil die Steilküste dem historischen Gebäude zu nah gekommen war, wurde der Uferweg schon Anfang 2024 gesperrt.
Die offizielle, weiträumige und ausgeschilderte Umleitung über eine Landstraße war von Beginn an unbeliebt, sodass sich illegale Schleichwege durch Knicks hindurch über das Privatgrundstück bildeten. Daher verhandeln schon seit fast zwei Jahren der Kurbetrieb Travemünde, die Anlieger und der Grundstückseigentümer über eine Alternativroute. Bisher stehen sich die Parteien jedoch bei der Neuplanung des Weges nahezu unversöhnlich gegenüber.Die Stadtverwaltung wünschte sich von Anfang an eine Wegeführung, die sich am ursprünglichen Verlauf orientiert – also direkt vorn an der malerischen Uferkante. Der Grundstücksbesitzer wiederum hat völlig andere Pläne und lehnt den Weg an der Abbruchkante ab. Er möchte das Areal nach Abschluss laufender Gerichtsverfahren noch in diesem Jahr zu einem annehmbaren Preis verkaufen, wie er erklärt.
„Das Grundstück ist weiterhin über 3000 Quadratmeter groß, hat einen eigenen Strandabschnitt. Es gibt Parkplätze, eine überdachte Terrasse, eine Garage, Tischtennisplatte, Strandkorb, einen Rasenmäher und eine sehr große Gartenfläche“, wirbt er in eigener Sache. Und damit für eine Nachnutzung Dritter nicht gerade der schönste Teil des Grundstücks „zwischen der überdachten Terrasse und dem Steilufer verbaut“ werde, soll der Weg am oberen Grundstücksende entlang des Knicks verlaufen, so seine Wunschlösung.
Das habe zudem den Vorteil, dass der Wanderweg auf dem Grundstück zukünftig nicht mehrfach verlegt werden müsse, betont er in einer E-Mail. Er wartet nun darauf, dass sich die Behörden mit den Nachbarn einigen. Genau diese Nachbarn stellen sich jedoch quer. So hat ein betroffener Anlieger die vom Eigentümer favorisierte landeinwärts gerichtete Route am Grundstücksrand bereits kategorisch abgelehnt. Ansonsten würden die Leute mitten über das Feld laufen, argumentiert er.
Und der Anlieger stellt klar: „Nur wenn der Eigentümer seine Blockadehaltung gegenüber der derzeit vorgesehenen und teilweise noch bestehenden Wegführung an der Uferkante an der betreffenden Stelle aufgibt, erklären wir uns zu Gesprächen über eine alternative Wegführung bereit.“
Fazit: Während die Fronten zwischen wirtschaftlichen Interessen des Verkäufers, den Forderungen der Nachbarn und den Wünschen der Stadt verhärtet bleiben, herrscht an der Abbruchkante ein pragmatischer Wildwest-Zustand: Die Wanderer wählen ihren Weg mit Meerblick einfach selbst.