In der Tagespflege-Einrichtung werden Seniorinnen und Senioren im Kreis einer vertrauten Gruppe betreut. Auch Mahlzeiten wie Frühstück, Mittagessen und ein Nachmittagsimbiss gehören zum Angebot. Es richtet sich an Menschen, die im Alltag Entlastung und Unterstützung brauchen und deren Angehörige tagsüber häufig berufstätig oder stark eingebunden sind.
Pflegegrade und Budgets:Ein Anrecht auf Tagespflege haben Menschen ab dem Pflegegrad 2. Aktuell übernimmt die Pflegekasse pro Monat folgende Beträge:
■ Pflegegrad 2: 720 Euro
■ Pflegegrad 3: 1357 Euro
■ Pflegegrad 4: 1693 Euro
■ Pflegegrad 5: 2095 Euro.
Die Summen werden zusätzlich zu anderen Leistungen wie Pflegegeld oder -sachleistungen bezahlt.
Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch aufs Tagespflege-Budget. Wer dennoch eine solche Einrichtung besuchen möchte, kann dafür seinen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat einsetzen, den er von der Pflegekasse erhält.
Zuschüsse und Eigenanteile
Trotz Zuschüssen der Pflegekasse fällt ein Eigenanteil an. Er wird für Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung – häufig Frühstück, Mittagessen und Nachmittagsmahlzeit – sowie Investitionskosten der Einrichtung fällig. Je nach Träger können zusätzlich Fahrtkosten hinzukommen oder bereits im Tagessatz enthalten sein. In vielen Einrichtungen liegt der Eigenanteil pro Tag im unteren zweistelligen Bereich.
Passende Einrichtung wählen
Am Anfang steht die Klärung des Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst. Ein Pflegegrad ist Voraussetzung für die Leistungen der Pflegekasse.
Anschließend geht es um die Suche nach einer passenden Einrichtung. Hilfreiche Tipps geben Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände oder private Anbieter. Ein Besichtigungstermin und ein Schnuppertag in der gewünschten Einrichtung helfen, ein Gefühl für das jeweilige Angebot zu bekommen. Die Anmeldung erfolgt direkt in der Einrichtung.
Im nächsten Schritt wird die Kostenübernahme bei der Pflegekasse beantragt. Viele Einrichtungen unterstützen bei der Antragstellung und der Kostenaufschlüsselung. Pflegestützpunkte und soziale Dienste beraten unabhängig zu Ansprüchen und Kombinationsmöglichkeiten von Leistungen oder weiteren Entlastungsangeboten. So entsteht Schritt für Schritt ein Betreuungsmodell, das sowohl den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen als auch der Angehörigen gerecht wird.