Stadt lässt illegale Terrasse vonShisha-Bar abreißen
Keine Sondergenehmigung für S7 Lounge an der Schwartauer Allee – Besitzer will Außenbereich wieder aufbauen.

Baufahrzeuge und das Ordnungsamt der Hansestadt Lübeck im Einsatz in St. Lorenz Nord: Dort wurde eine Terrasse abgetragen.Foto: Holger Kröger
Lübeck. Der Platz an der Sonne ist plötzlich weg. In den vergangenen Tagen ist die Terrasse der Shisha-Bar S7 Lounge am Marquardplatz in St. Lorenz Nord abgetragen worden. Ordnungsamt und Bauarbeiter rückten an, sperrten auch die Straße. Der Grund: Die Terrasse mit Sitzmöglichkeiten hätte gar nicht gebaut werden dürfen.„Die Fläche ist Eigentum der Stadt und öffentlich gewidmet“, erklärt die stellvertretende Stadtsprecherin Nina Rehberg. „Der Ausbau der Terrasse, Verlegung der festen Bodenplatten, Leitungen und die Aufstellung der Zäune war und ist nicht genehmigungsfähig und wurde auch nicht beantragt.“ Eine Sondernutzungserlaubnis liege nicht vor.

Bereits 2024 habe es eine Beschwerde wegen der aufgestellten Zäune gegeben, die für die Verkehrsteilnehmer eine Sichtbehinderung bedeuteten, teilt Rehberg mit. Verursacher sei der damalige Betreiber gewesen. Dieser sei seitens der Stadt mehrmals aufgefordert worden, „die Fläche in den ursprünglichen Zustand zu versetzen“. Da dies nicht geschah, übernahm die Stadt den Rückbau. Das sei rechtzeitig angedroht worden, sagt Rehberg. „Die Kosten sind vom Verursacher zu tragen.“

Für den jetzigen Besitzer, der das Lokal nach eigenen Angaben vor einigen Jahren bereits mit Terrasse kaufte, kam der Abriss aus heiterem Himmel. „Ein Nachbar rief mich an und erzählte es mir“, sagt er. Er sei erst im November informiert worden, dass der Bereich noch genehmigt werden müsse, und habe daraufhin einen Architekten beauftragt. Noch bevor alles eingereicht worden sei, sei die Terrasse nun abgetragen worden. Er ist fest entschlossen, sie neu zu errichten. „Ich habe einen Antrag auf Sondernutzung gestellt.“

Die S7 Lounge kann so lange weiter öffnen. Stadtsprecherin Rehberg: „Aus unserer Sicht entstehen keine weiteren Einschränkungen für das Lokal.“ und STN
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