Bernd Scheil beispielsweise glaubt nicht, dass das 10-km/h-Schild vor der Radarfalle an der Rehderbrücke den gesetzlichen Anforderungen entspricht. „Wenn die Stadt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung erlässt, sollte diese auch klar erkennbar sein. Das ist offensichtlich in diesem Fall nicht gewährleistet“, beschwert sich der Lübecker.
Zwei weitere Hansestädter, eine Frau und ein Mann, die namentlich nicht genannt werden wollen, behaupten außerdem, dass das mobile Verkehrszeichen zeitweise verdreht gewesen sei oder tagelang sogar gar nicht an seinem angestammten Platz gestanden habe.
Die Hansestadt entgegnet, dass die Beschilderung klar sei. Auch Beschwerden habe es noch keine gegeben. Sie hat allerdings schon reagiert und das Tempo-10-Zeichen stadtauswärts Mitte dieser Woche fest installiert. „Wegen des andauernden Vandalismus, unter anderem auch an dieser Verkehrseinrichtung“, bestätigt Stadtsprecherin Nicole Dorel.
Heißt das im Umkehrschluss, dass die Blitzer-Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens auf der Rehderbrücke nicht gültig sind? „Der Betroffene muss zunächst nachweisen, dass, das Tempo-10-Schild nicht zu erkennen war“, erklärt Dorel. Dann müsse auf dem Verwarngeldbescheid Einspruch erhoben werden, der von Fall zu Fall geprüft werde. „Ob letztendlich ein Bußgeld ausgesprochen wird, ist eine individuelle Entscheidung.“
Tempo 20 seit dem 3. März
Die gerade erst fest installierten Verkehrsschilder an der Rehderbrücke wurden übrigens schon wieder ersetzt. Unter Abwägung aller Bedingungen und der Bestandsaufnahme wurden die Vorgaben zur Beschilderung und Verkehrseinrichtung neu festgelegt“, sagt Dorel. „Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird deshalb auf 20 km/h heraufgesetzt.“ Diese Regelung gilt seit dem 3. März in beiden Richtungen. Die Verkehrszeichen wurden erst provisorisch aufgestellt, in der kommenden Woche dann in der Erde verankert.