46-Jähriger vor Gericht: Lübeckerüberfuhr Freund seiner Tochter
Angeklagter verletzte vier Menschen – Schöffengericht verurteilt ihn zu Bewährungsstrafe.

An dieser Kreuzung in Bad Schwartau fuhr der Angeklagte am 16. August 2024 mit seinem Auto den Freund seiner Tochter an. Dieser war mit einem Kumpel zu Fuß unterwegs.Foto: Sebastian Prey
Lübeck/Bad Schwartau. Amir und sein Kumpel Adrian (Namen geändert) haben Feierabend. Sie sind auf dem Weg zum Boxtraining. Die Jugendlichen, die in Bad Schwartau eine Ausbildung machen, stehen an der Ampel unweit des Leibniz-Gymnasiums. Sie springt auf Grün. Die Freunde gehen los. „Ich habe gehört, wie ein Auto Gas gegeben hat“, sagt Amir. Sekundenbruchteile später liegen sie auf dem Boden. All das ist 17 Monate her. All das ist jetzt Gegenstand eines Prozesses vor dem Lübecker Schöffengericht. Im Fokus steht die Frage, warum der Autofahrer die jungen Männer mit seinem Wagen attackiert hat.

Staatsanwalt Eric Bruhnke sagt, dass der 46-Jährige Amir überfahren wollte. „Er fuhr an, beschleunigte stark, traf ihn“, führt er aus. Amir sei über die Motorhaube geflogen. Anschließend seien im Krankenhaus Schürfwunden und Prellungen festgestellt worden.

Doch damit nicht genug. Der Angeklagte traf mit seinem Auto auch Adrian. Dieser wurde ebenfalls leicht verletzt. Anschließend krachte der Wagen in ein anderes Fahrzeug, welches zufällig gerade an der Kreuzung unterwegs war. Die beiden Insassen erlitten leichte Verletzungen, ihr Wagen einen Totalschaden – sowie das Auto des 46-Jährigen.

Im Fokus der Verhandlung stehen neben der Tat die Beziehung zwischen der Tochter des Angeklagten und deren Freund Amir. Richter Felix Spangenberg sagt, dass der Lübecker diese abgelehnt und es bereits Monate vor der Tat Auseinandersetzungen und Drohungen gegeben habe. Bezogen auf die Tat selbst spricht er von einem lebensgefährlichen Angriff.

An diesem Punkt schaltet sich Eric Goldbach ein. Laut dem Verteidiger des Angeklagten sei dieser auf dem Weg gewesen, seine Tochter, die ebenfalls in Bad Schwartau arbeitete, abzuholen. Er habe Amir wahrgenommen. Sein Mandant habe Probleme mit der Beziehung gehabt. Amir sei aus dessen Sicht ein Lügner gewesen. „Er wollte ihn verletzen und hat im letzten Moment versucht, auszuweichen“, ergänzt Goldbach.

Der Lübecker selbst sagt, dass er zuvor versucht habe, Amir kennenzulernen. „Ich habe gemerkt, dass er nicht immer die Wahrheit sagt. Meine Tochter sollte deshalb die Finger von ihm lassen. Er hat auch meine Frau und mich angelogen. Wir haben ihm gesagt, dass er sich fernhalten soll.“

Was sehr sachlich klingt, könnte sich tatsächlich deutlich emotionaler zugetragen haben. In einem Monate vor der Tat aufgenommenen und verschriftlichten Telefonat zwischen den Beteiligten soll der Angeklagte Amir mit dem Tode bedroht haben. Dieser habe anschließend versichert, Abstand zu halten. Eine Woche vor der Attacke mit dem Auto soll die Frau des Lübeckers ihre Tochter jedoch erneut mit Amir gesehen haben.

Amir sagt vor Gericht aus, dass die Tochter des Angeklagten und er seit September 2023 ein Paar und nach wie vor zusammen seien. Kontakt zu dem Angeklagten gebe es keinen. „Ich möchte nicht in Angst leben“, sagt Amir. „Mein Wunsch ist es, keinen Kontakt zu haben.“ Der Angeklagte entgegnet: „Der Vorfall tut mir leid. Du brauchst keine Angst zu haben.“

Wie weit der Konflikt wirklich ausgestanden ist, bleibt unklar. Auch Richter Felix Spangenberg ist sich da nicht sicher. Das spiegelt sich im Urteil wider. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Zudem kann er frühestens nach drei Jahren wieder einen Führerschein erlangen. Hinzu kommt, dass er sich dem Freund seiner Tochter ein Jahr lang nicht nähern darf und er 600 Euro an das Frauenhaus spenden muss. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird ausgesetzt – die Bewährungszeit auf drei Jahre festgelegt. Nun hat der Verurteilte eine Woche Zeit, Revision gegen das Urteil einzulegen. und SER
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