Geld von der Aktivregion: Frist für 2026 läuft
200.000 Euro für neue Projekte in Ostholstein und Umgebung – Vorfinanzierung notwendig.

Linus Kipp konnte unterstützt von der Aktivregion in der Eutiner Stadtbucht 2025 eine mobile Sauna aufstellen.Foto: Ulrike Benthien
Eutin. Geld für frische Ideen in Dörfern und Kommunen: Die Aktivregion Schwentine-Holsteinische Schweiz stellt 200.000 Euro für regionale Projekte unter anderem im Kreis Ostholstein bereit. Einzelne Vorhaben können mit bis zu 16.000 Euro gefördert werden. Für dieses Jahr läuft die Antragsfrist noch bis zum 15. Februar.

Wer einen Antrag auf Förderung stellen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich ist der Kreis der Antragsberechtigten groß. „Das Angebot richtet sich an alle“, sagt Günter Möller, Regionalmanager der Aktivregion. Gemeinden und Dörfer, Vereine und Verbände, Institutionen sowie private Unternehmer können Fördermittel beantragen.

Der Vorstand der Aktivregion entscheidet Anfang März, welche Bewerber eine Förderung erhalten. Berücksichtigt werden alle Anträge, die im Sinne der Aktivregion als „beschlussreif“ gelten. Das heißt vor allem: Das Antragsformular ist korrekt ausgefüllt und der konkrete Mehrwert des Projekts für die Region ist ausreichend dargelegt.

Im vergangenen Jahr gingen 24 Anträge ein. Für 17 Projekte hat die Aktivregion eine Förderung bewilligt. Erhält ein Vorhaben den Zuschlag, schließen Antragsteller und Aktivregion einen sogenannten Zuwendungsvertrag ab. Dann fließt aber noch kein Geld.

Denn für das Regionalbudget der Aktivregion gilt das sogenannte Erstattungsprinzip. Das bedeutet: Der Projektträger muss sein Vorhaben zunächst bis zum 15. Oktober fertigstellen und auch vollständig bezahlen. Erst danach kann er eine Quittung bei der Aktivregion einreichen, die den Förderbetrag rückwirkend erstattet.

„Das Erstattungsprinzip hat in der Vergangenheit schon Menschen gehemmt, sich auf eine Förderung zu bewerben“, sagt Möller. Jedoch sei es bislang noch nicht vorgekommen, dass ein begonnenes Projekt nicht bis zum 15. Oktober abgeschlossen gewesen sei. Wer absehen konnte, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, habe das Projekt erst gar nicht gestartet. In einem solchen Fall ginge die bewilligte Summe zurück ans Land. Im vergangenen Jahr waren es 17.341 Euro – ein geringer Wert, da 2025 16 von 17 geförderten Projekten umgesetzt werden konnten.

Die Aktivregion Schwentine-Holsteinische Schweiz fördert Projekte mit maximal 20.000 Euro Gesamtkosten und einer Förderquote von 80 Prozent. Als förderfähig gelten Vorhaben, „die zur Dorfentwicklung beitragen, die regionale Infrastruktur verbessern“ oder Themen wie Begegnung, Energie und Klimaschutz zum Schwerpunkt haben. und BES
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