Politik lehnt höheren Schutz
für Scharbeutzer Augustuspark ab
Scharbeutz: Eigentümer des Grundstücks hatten eine Klage auf Entschädigung angekündigt

Hohe Bäume, viel Grün und ein Teich: Das ist der Augustuspark mitten in Scharbeutz. Foto: Sabine Jung
Scharbeutz. Viele hohe Bäume, dichtes Grün, dazwischen ein Teich: Das ist der sogenannte Augustuspark im Zentrum von Scharbeutz, in dessen äußere Begrenzung an der Seestraße ein Auto vor Kurzem bei einem Unfalleine Schneise fräste. Die Gemeinde hat das 8000 Quadratmeter große Areal 2020 als private Parkanlage ausgewiesen, um den Baumbestand zu schützen.Die FBB/FDP- und WUB-Fraktion in der Gemeindevertretung sowie Anwohner wollten, dass das Biotop zusätzlich ein geschützter Landschaftsbestandteil nach Paragraf 29 des Bundesnaturschutzgesetzes wird. Doch das hat eine knappe Mehrheit aus CDU, SPD und Grünen jetzt abgelehnt.

Nach Angaben der Scharbeutzer Verwaltung haben die Eigentümer des Augustusparks angekündigt, auf Entschädigung zu klagen, sollte der doppelte Schutz beschlossen werden. Diese Eigentümer haben das Grundstück 2021 für 580.000 Euro ersteigert – als der Baumbestand bereits geschützt war. Sollte das Areal dennoch irgendwann zu Bauland werden, würde es sich allerdings als Top-Schnäppchen erweisen. „Je höher der Schutzstatus, desto enteignungsgleicher ist der Eingriff“, berichtete Bürgermeisterin Bettina Schäfer (parteilos) von der Auskunft, die ein Jurist der Verwaltung erteilte. Wie ein Gericht im Falle einer Klage entscheide, sei nicht abzusehen. „Wir wollen einen unnötigen Rechtsstreit vermeiden“, erklärte Karin Bühring von den Grünen. Bettina Schäfer betonte zudem, dass der Augustuspark durch die Bauleitplanung und durch die Baumschutzsatzung der Gemeinde geschützt sei.

Für den Schutz nach Paragraf 29 hatte zunächst eine Anwohnerin in der Einwohnerfragestunde plädiert, was jedoch mit einem Wortgefecht und dem Abbruch ihres Beitrages endete. „Man muss den Schutzstatus erhöhen“, sagte auch der FBB-Gemeindevertreter Henning Nitz – dem 2024 Befangenheit vorgeworfen worden war, weil seiner Lebensgefährtin ein Grundstück in der Nachbarschaft zum Park gehört. Kommunalaufsicht, Kieler Innenministerium sowie ein Fachanwalt hatten jedoch keinerlei Befangenheit festgestellt.Dennoch konnten sich die Befürworter des Schutzes nach Paragraf 29 für den Augustuspark nicht durchsetzen. Mit 12 zu 10 Stimmen lehnten die Gemeindevertreter das ab, hoben damit gleichzeitig einen gegenteiligen Beschluss des Bauausschusses auf – und zogen so möglicherweise einen Schlussstrich unter den jahrelangen Streit. und saj
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