Die neuen Regeln gelten für den Kurstrand, den Priwallstrand und den Strand am Brodtener Ufer (jeweils bis zur Uferlinie). In Kraft getreten sind sie zum 1. April. Die Regeln gelten jeweils bis zum 30. September des Jahres - statt wie bislang vom 15. Mai bis 14. September. Der Travemünder Kurbetrieb wollte auch für die Vor- und Nachsaison Regeln schaffen.
Kommt darauf an. In den Sommerwochen vom 15. Mai bis 14. September wird für den Strand eine Gebühr erhoben. Für Tagesgäste kostet sie drei Euro, nach 15 Uhr 1,60 Euro. Für Urlauber ist die Gebühr in der Kurabgabe (Ostseecard) bereits enthalten. Menschen mit Hauptwohnsitz in Lübeck müssen nichts bezahlen. Weitere Ausnahmen gibt es unter anderem für Schwerbehinderte, Studierende oder Azubis an Lübecker Einrichtungen sowie Menschen unter 16. Außerhalb der Sommerwochen ist der Strandbesuch kostenlos. Auch das Spazierengehen an der Wasserlinie kostet nichts. Grundsätzlich frei ist das Areal am Brodtener Ufer. Kleinere Gratis-Bereiche gibt es zudem am Kurstrand (die letzten 150 Meter vor dem Grünstrand) und auf dem Priwall (ein 120-Meter-Bereich vor der Landesgrenze).Am Kur- und Priwallstrand ist das Grillen und Feuer machen von April bis September verboten. Die Strandsatzung darf nur für diesen Zeitraum Regelungen treffen. In den übrigen Monaten greift das Landesnaturschutzgesetz. Nach Auskunft der Stadtverwaltung findet sich dort zum Grillen keine Regelung.
Am Brodtener-Ufer-Strand galt fürs Grillen bisher eine Ausnahmeregelung. Die ist passé, die Lübecker Bürgerschaft hat sie aufgehoben. Nun greift dort die Landesverordnung zum Brandschutz der Wälder, Moore und Heiden (WaldSchV SH). Sie besagt, dass das Anzünden und Mitführen von Feuer oder offenem Licht sowie der Umgang mit brennenden oder glühenden Gegenständen ganzjährig verboten ist.
Die Lübecker Bürgerschaft hat beschlossen, dass Grillen, Feuer machen und Zelten am Grünstrand ganzjährig verboten werden soll. Das Problem: Der Grünstrand heißt zwar Strand, ist aber eine Grünanlage. Deswegen greift die Strandsatzung dort nicht. Das bedeutet: Der Kurbetrieb muss dafür eine eigene Satzung ausarbeiten. Die soll laut Auskunft der Stadt den politischen Gremien nach der Sommerpause vorgelegt werden. Bis zum Beschluss wird der Kurbetrieb das Verbot über sein Hausrecht durchsetzen – wie im vergangenen Sommer.
Grundsätzlich haben sich alle Besucher so zu verhalten, dass Mitmenschen nicht belästigt, geschädigt, gefährdet oder behindert werden. Zelten ist zwar verboten, offene Strandmuscheln hingegen dürfen aufgestellt werden. Auch wer keinen Strandkorb mietet, darf sich in den entsprechenden Bereichen aufhalten. Voraussetzung: Die räumliche Nutzung der einzelnen Strandkörbe darf nicht eingeschränkt werden.
Am Brodtener Ufer und am Priwall gibt es ausgewiesene Hundestrände, wo die lieben Vierbeiner toben dürfen. Ansonsten gilt: Hunde und Pferde haben zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober Strandverbot.
Die Regelung für Hunde galt bislang nur bis zum 30. September. Lübeck passt sich nun den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes an. Möwen und Enten dürfen nicht gefüttert werden.
Die Mitarbeiter vom Kurbetrieb Travemünde und vom Kommunalen Ordnungsdienst haben ein Auge darauf, dass niemand über die Stränge schlägt. Vermutlich reicht meistens eine Ermahnung. Aber: Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Auch Platzverweise sind möglich.Der Strandsand wird durch spezielle Maschinen gesiebt und für die Saison vorbereitet. Der Hundebadesteg ist laut Stadt wieder einsatzbereit. Und: Auf dem Grünstrand steht den Besuchern jetzt eine feste Sanitäranlage zur Verfügung. Außerdem wollen Stadt und Kurbetrieb die Barrierefreiheit der Strandbereiche weiterentwickeln. Eine entsprechende Initiative der Grünen hatte eine Mehrheit im Wirtschaftsausschuss gefunden. Zuvor hatte ein Test der Fraktion Defizite offenbart.