„In einigen Fällen können wir sagen, dass die Kündigungen der Stadtwerke rechtmäßig sein dürften“, erklärt Ulf Ludwig, Referent für Energierecht bei der VZSH. „Es liegen uns jedoch auch Verträge vor, bei denen wir die Kündigung zum 31. Dezember 2024 für unzulässig halten.“ In diesen Fällen könnten die Verbraucher auf die Weiterbelieferung zu den bisher geltenden Preisen bestehen.
Gerade das aber möchten die Stadtwerke Lübeck vermeiden. Hintergrund der Kündigungen ist die geplante Einführung eines einheitlichen Arbeitspreises für alle Fernwärme-Abnehmer. Bislang wurde dieser Preis nach der Größe des Objektes berechnet, das beheizt werden soll.
Mit den Kündigungen haben die Kunden auch neue Wärmelieferungsverträge bekommen. In diesen Verträgen sind dann die neuen Konditionen festgeschrieben. Das können die Stadtwerke tun, weil sie in Lübeck ein Monopol auf Fernwärme haben.
Viele Kunden sind nun offenbar verunsichert. Die VZSH berichtet von steigenden Beratungsanfragen durch Stadtwerke-Kunden. Die Rechtslage sei aber unübersichtlich, da unterschiedliche Vertragsverhältnisse betroffen seien, so die Verbraucherzentrale. Zudem empfänden viele Menschen die Preisgestaltung der Stadtwerke als komplex. „Wer die bisherigen und die neuen Preise wirklich vergleichen möchte, muss sich Zeit nehmen und benötigt möglicherweise fachkundige Unterstützung“, sagt der Energierechtsexperte Ludwig.Im Zweifel sollte den Kündigungen widersprochen werden, rät die VZSH. Wie viele Kunden die neuen Wärmelieferungsverträge bereits unterschrieben haben, war zunächst von den Stadtwerken nicht zu erfahren. Zu dieser Frage – und zu der Kritik der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein – bezogen die Stadtwerke Lübeck keine Stellung. Eine entsprechende LN-Anfrage blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.