Eutin.
Die Stadt Eutin weist darauf hin, dass ab sofort Anträge für Kulturförderung für das kommende Jahr gestellt werden können. Die Anträge müssen schriftlich bis zum 15. August 2024 (mit dem Formblatt Anlage 1 und 2) an den Fachdienst 2.2 - Bildung und Kultur - der Stadt Eutin gestellt werden. Später eingehende Anträge werden nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt. Für das Antragsverfahren ist die Verwendung von städtischen Vordrucken erforderlich. Informationen und Formulare finden sich unter www.vg-eutin-suesel.de/Stadt-Eutin/Kultur/Kulturförderung/ . Auskünfte erteilt Nicole Ausborn unter Tel. 04521 793-251 oder per E-Mail: n.ausborn@eutin.de .