Das Gericht sah das anders: Die Klägerin sei unzuverlässig, heißt es in der Urteilsbegründung. „Weil sie nach dem Gesamteindruck ihres Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, ihr Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß auszuüben.“ Ihre Schulden seien erheblich und rechtfertigten daher die Annahme der Unzuverlässigkeit. Erschwerend komme die Einschätzung des Gerichts hinzu, dass die Ostholsteinerin mit der Tilgung ihrer Verbindlichkeiten grundsätzlich überfordert sei, da sie teilweise seit mehr als 20 Jahren bestünden. Das Urteil vom 5. Februar ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann binnen eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.
Unklar bleibt derweil,welche Rolle der Eutiner Unternehmer Christoph Müllerin der Agenda Minigolfplatz spielt. Er hatte sich im Mai 2023 als offizieller Pächter der Minigolfanlage präsentiert und von großen Wiedereröffnungsplänen sowie Investitionen gesprochen. Wenig später stellte sich aber heraus,dass dies offenbar nicht der Wahrheit entsprach. Die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten, denen das Grundstück am Eutiner Seeschaarwald gehört, dementieren einen gemeinsamen Pachtvertrag.