lübeck.
U
nternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind seit Mitte Dezember 2023 laut Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben bei gleichzeitigem Schutz der hinweisgebenden Personen. Das Gesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whisteblower-Richtlinie. Welche gesetzlichen Rahmen und Rechtspflichten dadurch entstehen, lernen Verantwortliche ab dem 20. Februar in einem Onlineseminar der Wirtschaftsakademie in Lübeck. Anmeldungen sind bis zum 13. Februar möglich.Weitere Informationen und Anmeldung bei Gesa Johannsen von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein per E-Mail an kundenberatung@wak-sh.de sowie im Internet unter www.wak-sh.de