Eutinerin von dubiosen Schädlingsbekämpfern abgezockt
Rentnerin hatte eine Ratte im Garten bemerkt – Zwei Männer einer angeblich aus Eutin kommenden Firmaverlangten für 15 Minuten Arbeit fast 500 Euro.

Berta B. prüft die Platzierung der Köderbox neben dem Gartenschuppen. Die Box besaß sie selbst, die Schädlingsbekämpfer haben diese dann mit den Giftködern befüllt.Fotos: Sven Wehde
Eutin. Die Ratte tauchte plötzlich auf der Terrasse im Garten von Berta B. (Name geändert) auf. Die Rentnerin ging sofort an ihren Computer, googelte und fand den Eintrag „Schädlingsbekämpfung – Eutin“. „Ich freute mich, denn ich dachte, da bleibt die Gewerbesteuer in Eutin und es sind kurze Anfahrtswege“, schildert die Eutinerin rückblickend.

Das erzählte sie auch dem Mann, den sie unter der Mobilfunknummer erreichte, und der versprach, jemanden vorbeizuschicken, der einen Kostenvoranschlag erstelle. „Die Anfahrt sollte 26 Euro kosten“, sagt die Seniorin.

Am Abend standen zwei Männer vor ihrer Tür, die sich als Subunternehmer vorstellten. „Der eine war ein großer Mann und wirkte sehr dubios und wenig vertrauenerweckend“, berichtet Berta B. „Die haben unheimlich Druck ausgeübt. Als ich gesagt habe, dass mir ihr Geschäftsgebaren nicht gefällt, hieß es, ich müsste dann aber die Beratung und die Fahrtkosten bezahlen.“

Die Anfahrt lag nicht mehr bei den angekündigten 26 Euro, sondern bei 56 Euro. Der Kostenvoranschlag sollte 99 Euro kosten. „Ich hätte sagen sollen: ‚Sie habe ich nicht bestellt. Auf Wiedersehen!‘“, sagt Berta B. verärgert und fügt leise hinzu: „Habe ich aber nicht.“

Die Männer hätten eine stinkende Flüssigkeit versprüht, die angeblich zum Vertreiben diene. Die Köderboxen hatte Berta B. selbst. „Da haben sie dann nur noch ihre Giftköder reingelegt und die hingestellt. Dann haben sie mir noch ein paar Bröckchen Gift für später übergeben. Insgesamt haben sie vielleicht 15 Minuten gearbeitet.“ Bezahlen sollte Berta B. sofort. 486,66 Euro per Karte. Auf der Rechnung sah Berta B. dann, dass allein für die Giftköder für die drei Boxen mit rund 240 Euro abkassiert wurden.

Im Nachhinein ärgert sich Berta B. noch heute, dass sie sich keine Hilfe bei den Nachbarn geholt hat, als ihr die Situation unangenehm wurde. „Aber in der Situation kommt man da nicht drauf. Aber ich möchte davor warnen, damit es anderen Menschen nicht auch passiert.“

So wie es Berta B. ergangen ist, geht es vielen Menschen, weiß Katrin Reinhardt, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Ob bei Schädlingsbekämpfung oder auch bei Schlüsseldiensten hören wir solche Beschwerden häufig. Die Anzeigen sollen suggerieren, dass es Firmen aus dem Ort sind, aber eigentlich agieren sie bundesweit oder vermitteln nur. Deshalb kann es gut sein, dass die Dame tatsächlich in einem Call-Center gelandet ist.“ Ihr Rat: „Wenn da nur eine 0800-Nummer oder eine Handynummer steht, sollte man aufmerksam werden. Am besten dann die Website aufrufen und sich das Impressum angucken. Wer ist das überhaupt?“ Zudem könne man beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband im Internet nach lokalen Anbietern suchen. „Wichtig ist auch zu wissen: Man muss nie vor Ort bezahlen. Sie haben das Recht, eine Rechnung zu erhalten und die erst zu prüfen. Im Zweifelsfall die Polizei rufen, wenn man sich unter Druck gesetzt fühlt.“

Dass Berta B. an keinen echten Fachmann geraten ist, ist sicher. „Ein seriöser Betrieb macht erst einmal eine Befallsermittlung, das dauert schon mal mindestens eine Stunde“, berichtet Sven Ba-roth, Schädlingsbekämpfer aus Süsel. Dabei würde das Ausmaß des Befalls untersucht, es würden alle Fragen des Kunden transparent beantwortet, man müsse herausfinden, ob Hunde oder Katzen im Haushalt oder der Nachbarschaft sind.

„Außerdem kommt ein Schädlingsbekämpfer in einem solchen Fall mindestens drei Mal“, erklärt der Profi. Die Köderboxen müssten ja nicht nur aufgestellt werden. „Wir müssen nachschauen, ob die Köder auch angenommen wurden und nachlegen.“ Und wenn der Fall erledigt sei, komme man erneut, um alles wieder abzuräumen. Einfach dem Kunden noch Giftköder für später zu übergeben, sei nicht erlaubt. swe

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