Anspruch auf die Leistungen können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben, wenn sie selbst oder ihre Eltern unter anderem Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag beziehen. Auch Familien, die Wohngeld erhalten, können Leistungen des Bildungspakets beim Kreis Ostholstein beantragen.
Geld für den Schulbedarf: Für Schulranzen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien gibt es jeweils zum 1. August 130 Euro und zum 1. Februar weitere 65 Euro.Ausflüge und Klassenfahrten: Die Kosten für eintägige Schulausflüge und Klassenfahrten sowie entsprechende Angebote der Offenen Ganztagsschulen können übernommen werden. Inzwischen können Schulen eintägige Ausflüge und Klassenfahrten auch direkt über die Bildungskarte abrechnen. Eltern können sich dazu bei der Schule ihres Kindes informieren.Mittagessen: Wer an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung etwa in der Schulmensa oder der Offenen Ganztagsschule teilnimmt, kann die Kosten für das Mittagessen übernommen bekommen.Sport, Freizeit und Kultur: Für Aktivitäten wie Sport, Musikunterricht, Kultur- und Ferienangebote oder Freizeiten stehen monatlich 15 Euro zur Verfügung. Auch notwendiges Zubehör kann dabei berücksichtigt werden.Weitere Leistungen des Bildungspakets, etwa für Schülerbeförderung oder Lernförderung, sowie Informationen zur Antragstellung gibt es im Internet unter www.kreis-oh.de/bildungspaket bzw. www.jobcenter-ostholstein.de Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Ostholstein und des Kreises Ostholstein beraten Familien persönlich zu den möglichen Leistungen.