Ermittler warnen vor
unseriösen Dachdeckern
Angebliche Handwerker versuchen derzeit verstärkt, direkt an Haustüren kurzfristige Aufträge zu erhalten.

Schnell erledigt und günstig angeboten? Bei spontanen Dach-decker-Angeboten an der Haustür sollten Hauseigentümer genau hinschauen.Foto: Pexels/Ryan Stephens
Eutin. Die gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein, Plön und der Stadt Neumünster warnt vor Dachdeckern, die derzeit verstärkt von Haus zu Haus gehen und ihre Dienstleistungen direkt an der Haustür anbieten. Dabei versuchen sie, kurzfristig Aufträge zu erhalten.

In den vergangenen Wochen sind bei der Ermittlungsgruppe vermehrt Hinweise auf solche Fälle eingegangen. Nach bisherigen Erkenntnissen verfügen einige der angeblichen Dachdecker nicht über die erforderlichen Nachweise. Dazu gehören beispielsweise eine gültige Reisegewerbekarte oder eine Gewerbeanmeldung. Außerdem wurden Fälle bekannt, in denen Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden. Teilweise verlangten die Anbieter Barzahlungen, ohne eine ordnungsgemäße Rechnung oder Quittung auszustellen.

Die Ermittlungsgruppe rät Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern deshalb, bei unangekündigten Angeboten besonders vorsichtig zu sein. Bevor ein Auftrag vergeben wird, sollten sich Betroffene von jeder anwesenden Person eine gültige Reisegewerbekarte zeigen lassen und die Personalien notieren. Bezahlt werden sollte außerdem nur gegen eine ordnungsgemäße Rechnung mit vollständiger Firmenanschrift. Von Barzahlungen ohne Beleg wird grundsätzlich abgeraten.

Darüber hinaus weist die Ermittlungsgruppe auf die besonderen Regeln bei Haustürgeschäften hin. Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen – zum Beispiel an der Haus- oder Wohnungstür – geschlossen werden, können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich erst, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert wurden und diese Belehrung unterschrieben haben. Es gibt jedoch gesetzlich geregelte Ausnahmen.

Wer Handwerker antrifft, die die erforderlichen Nachweise nicht vorlegen können oder Arbeiten ohne eine ordnungsgemäße Rechnung anbieten, wird gebeten, die Ermittlungsgruppe zu informieren. Hinweise nimmt sie unter Tel. 04521/788354 oder per E-Mail an schwarzarbeit@kreis-oh.de entgegen.

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