Die Stadt prüft derzeit, ob die Anzahl der Veranstaltungstage auf dem Freilichtareal angehoben werden könnte. Die Eutiner Stadtvertretung hatte Ende April einen entsprechenden Auftrag an die Verwaltung beschlossen. Dieser war Teil des Plans zur Neuausrichtung der Festspiele ab dem Jahr 2027. Das Schleswig-Holstein Musik Festival (SHMF) soll das Festival dann für zunächst drei Jahre ausrichten.
Regelung aus 1999 legt
Veranstaltungstage fest
Konkret ermitteln Verwaltung und SHMF, ob die Saison der Festspiele verlängert und die Seebühne möglicherweise durch Dritte genutzt werden könne. Das heißt: Auch andere Veranstalter könnten im Falle einer verlängerten Nutzungszeit ein Gastspiel auf der Seebühne geben.
Eutins Stadtsprecherin Kerstin Stein-Schmidt sagte auf Nachfrage, dass die Stadt grundsätzlich eine Ausweitung der Nutzungszeiten auf den Frühling oder Herbst begrüßen würde. Ob das möglich ist, müsse aber zunächst in Gesprächen „mit vielen Beteiligten“ ausgelotet werden.
Um die Voraussetzungen für eine Ausweitung zu schaffen, muss die Stadt zunächst den Bebauungsplan für den Bereich zwischen dem Großen Eutiner See und der Oldenburger Landstraße ändern. Eine Festsetzung im ursprünglichen B-Plan aus dem Jahr 1999 sieht für die Nutzung der Seebühne folgende Regelung vor: Dort dürfen nur an 35 Tagen innerhalb von 90 Tagen Veranstaltungen stattfinden. Außerhalb dieses 90-Tage-Zeitraums sind vereinzelte Veranstaltungen bislang ausnahmsweise zulässig.
früher gab es mehr
Besucherströme
Susanne Stange, Leiterin des Eutiner Fachdienstes Stadt- und Gemeindeplanung, sagte im vergangenen Ausschuss für Stadtentwicklung, dass diese Festsetzung weder aus dem Immissionsschutzrecht noch aus dem Naturschutzrecht ableitbar sei. Vielmehr habe die Landesdenkmalpflege diese Einschränkung im Planverfahren gefordert.
Zuschauerströme vergangener Festspieltage hatten dafür ursprünglich den Ausschlag gegeben. Früher waren Besucherinnen und Besucher der Oper mit Bussen am Jungfernstieg angekommen und dann durch den denkmalgeschützten Schlossgarten zur Freilichtbühne und wieder zurückgegangen. „Der Schlossgarten als Denkmal ist ziemlich intensiv genutzt worden“, sagte Stange.
die Stiftung
muss zustimmen
Diese Situation habe sich aber inzwischen geändert, die Fußgängerführung sei eine andere. So könnten Festspielgäste nun auch vom Wandererparkplatz am Alten Bauhof zur Bühne gehen. Ein weiteres Kriterium: Die Hauptzufahrt zum Gelände führe nicht mehr über die denkmalgeschützte Kopfsteinpflasterstraße Am Schlossgarten und zwischen den ebenfalls denkmalgeschützten Torhäusern hindurch.
Deswegen sei es theoretisch möglich, die Bühne in einem erweiterten Umfang zu nutzen. Dafür muss die Stadt nicht nur besagten B-Plan ändern. Es stehen auch Gespräche mit der Stiftung Schloss Eutin an, die den Schlossgarten verwaltet. Eutins Bürgermeister Sven Radestock sagte in der Ausschusssitzung bereits, dass eine „Gesprächsbereitschaft“ vonseiten der Stiftung vorhanden sei.Die Stadt muss für die Änderungen der Nutzungszeiten auch die Landesdenkmalpflege einbeziehen. Außerdem sind Abstimmungen mit der Naturschutzbehörde erforderlich. Die Verwaltung weist nämlich bereits darauf hin, dass „durch die Änderung der Nutzungsintensität der Freilichttribühne“ voraussichtlich auch Auswirkungen auf den Klimaschutz ausgelöst würden.
Die Saison der Festspiele unter SHMF-Regie beinhaltet laut Stadt bislang 34 geplante Konzerte und Veranstaltungen. Die Zahl könnte durch neue Nutzungszeiten auf der Seebühne steigen – und Konzertfans könnten den Charme der Anlage an einem Frühlings- oder Herbstabend kennenlernen.