Eutin fördert die Kultur

Eutin. Wie die Stadt Eutin mitteilt, können Anträge auf Kulturförderung für das kommende Jahr eingereicht werden. Um eine verlässliche Haushaltsplanung zu gewährleisten, müssen die Anträge bis spätestens 15. August schriftlich beim Fachdienst 2.2 – Bildung und Kultur – vorliegen. Später eingehende Anträge werden nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt. Die Anträge müssen Angaben zur antragstellenden Institution, zur verantwortlichen Person, zur Anschrift sowie zur Bankverbindung enthalten. Darüber hinaus sind Nachweise über weitere beantragte Fördermittel einzureichen. Eingetragene Vereine und Stiftungen müssen zusätzlich belegen, dass der beantragte Förderzweck mit ihrer Satzung übereinstimmt. Außerdem ist ein Nachweis der Gemeinnützigkeit erforderlich. Für das Antragsverfahren sind die von der Stadt bereitgestellten Formulare zu verwenden. Unter www.vg-eutin-suesel.de/Stadt-Eutin/Kultur/Kulturförderung/ sind weitere Infos und die Formulare zu finden. Auskünfte erteilt außerdem der Fachdienst Bildung und Kultur, Tel. 04521/793251 oder per E-Mail an n.ausborn@eutin.de
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