Die Vor- und Nachteile
des Windparks
Die Einnahmen aus dem Windpark könne die Gemeinde gut gebrauchen, betont Bielarz. Das wäre eine einmalige Chance. So viel Geld könne Kasseedorf anders nicht generieren. Die Energiewende sei in vollem Gange, aber vor der Haustür wolle keiner die erneuerbaren Energien haben, sagt er.
Die Bürgerinitiative „Keine Windkraft im Herzen der Gemeinde Kasseedorf“ sieht hingegen den Arten- und Landschaftsschutz gefährdet. Die Potenzialfläche für den Windpark liege im Landschaftsschutzgebiet Bungsberg. Auch Schallemissionen und Schattenwurf werden von den Initiatoren angeführt.
„Wir haben als Bürgerinitiative Stellung bezogen und haben in den kommenden Wochen Zeit, die nächsten Schritte vorzubereiten“, erläutert BI-Mitstreiterin Regina Voß. Nach den Sommerferien würden sie mit dem Wahlkampf beginnen, Flyer verteilen und Infostände organisieren. Bei der Gemeindegröße von Kasseedorf würde man schnell an den einzelnen Bürger herankommen, um die Beweggründe für den Einsatz gegen den Windpark zu erläutern.
Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn er von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet wird. Dies muss aber mit einem Mindest-Quorum von 30 Prozent der rund 1220 Abstimmungsberechtigten über 16 Jahre geschehen. Ansonsten hat die Gemeindevertretung Kasseedorfs zu entscheiden, wie es mit dem Windpark weitergeht.
Schönwalde übergibt
Listen mit Unterschriften
In der Nachbargemeinde Schönwalde gibt es ebenfalls Streit um einen Windpark. Dabei handelt es sich um den Bau von drei Windkraftanlagen mit einer Höhe von rund 260 Metern. Dagegen kämpft auch dort eine Bürgerinitiative. Die Schutzgemeinschaft Bungsberg hat Ende Mai ein Bürgerbegehren gestartet und seither bei den Einwohnern in der Gemeinde Unterschriften gesammelt. Die Listen wurden kürzlich im Amt Ostholstein-Mitte überreicht.
„Wir haben 795 Unterschriften zusammenbekommen und sind ganz froh mit dem Ergebnis“, betont Klaus-Heinrich Peters von der Schutzgemeinschaft. Die Zahl würde etwa 38 Prozent der Wahlberechtigten in der Gemeinde widerspiegeln. Von der Kommunalaufsicht werden die Unterlagen nun geprüft. Sollte das Bürgerbegehren zulässig sein, müsste die Gemeindevertretung entscheiden, ob die Pläne aufgegeben werden oder ebenfalls ein Bürgerentscheid folgt. „Wenn dieser kommt, sind wir vorbereitet“, sagt Peters.