Schlüsselfertig

Aufschließen – und einziehen ins fertige Zuhause: Danach klingt der Begriff „schlüsselfertig“. Viele Bauherren lassen sich ihr Eigenheim so errichten. Doch „schlüsselfertig“ ist kein geschützter Begriff, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Bezeichnung sagt demnach also weder etwas über die Qualität der verbauten Materialien und Konstruktionen aus. Die Baubeschreibung ist, so schreibt es die Brandenburgische Ingenieurkammer auf ihrer Webseite, das zentrale Dokument im Bauträgervertrag. Sie legt fest, welche Leistungen der Bauträger erbringen muss. Anhand dieser können Sie prüfen, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. dpa

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