Timmendorfer Strand.
Die Gemeinde Timmendorfer Strand weist daraufhin, dass nach der Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Immissionen seit dem 1. Mai wieder zusätzliche Ruhezeiten gelten. Vom 1. Mai bis zum 31. Oktober gilt im gesamten Gemeindegebiet, mit Ausnahme der Gewerbegebiete „An der Mühlenau“, „Vogelsang“ und „Hauptstraße“ – Firma Brandenburg –, eine verlängerte Nachtruhe bis 8 Uhr sowie eine zusätzliche Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Während dieser Zeit sind unter anderem lärmintensive Arbeiten und der Betrieb von elektronischen Musikgeräten sowie Musikdarbietungen im Freien verboten. Darüber hinaus ist nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) an Sonn- und Feiertagen der Betrieb besonders lauter Geräte und Maschinen wie zum Beispiel Rasenmäher nicht erlaubt. Freischneider, Grastrimmer und Laubbläser dürfen werktags nur von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Sollte es trotzdem einmal zu laut werden, kann dies direkt dem Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde unter Tel. 04503/807185 oder per E-Mail an ordnungsrecht@timmendorfer-strand.org sowie der Polizei gemeldet werden.