Die Vorfreude ist groß, denn die Familie will an diesem Tag – wie schon so oft zuvor – in den Hansa-Park. Doch an der Kasse angekommen, folgt die Ernüchterung: Der kleine Noah soll dieses Mal 29 Euro Eintritt bezahlen, trotz seines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ – außergewöhnliche Gehbehinderung –, der ihm eigentlich freien Eintritt ermöglichen sollte.
„Die Begründung war, dass wir den Rollstuhl nicht dabei hatten“, sagt Mandy Schellbach. „Aber dafür gibt es ja einen triftigen Grund.“ Denn auch die dreijährige Anna ist noch auf einen Kinderwagen angewiesen. „Da mein Sohn neben seiner Gehbehinderung auch eine kognitive Beeinträchtigung hat und nicht selbstständig einen Rollstuhl führen kann, und ich gleichzeitig ein weiteres Kleinkind betreuen musste, habe ich mich bewusst gegen die Mitnahme eines Rollstuhls entschieden“, sagt die Mutter von insgesamt vier Kindern.
Der siebenjährige Noah ist deutlich kleiner als andere Kinder dieses Alters, kann sich nicht ohne Weiteres verständigen und benötigt ständige Betreuung. Deshalb ist es unerlässlich, dass Mandy Schellbach ihn permanent im Blick hat. „Deshalb nutzte ich einen Doppelanhänger, um beide Kinder sicher zu transportieren, da ich nicht gleichzeitig einen Rollstuhl und einen Kinderwagen schieben kann“, sagt die Lübeckerin. „Zudem sind die Wege im Park sehr weit.“
Den Fall hat sie anschließend über das Beschwerdeformular an den Park übermittelt. Dort habe man aber keine Kenntnis von dem Geschehen erlangt, sagt Parkchefin Claudia Leicht. Aufgrund dessen, dass man den Fall nur vom Hörensagen kenne, wolle sich der Park öffentlich nicht äußern.
Mandy Schellbach wünscht sich eine grundsätzliche Klärung. Denn sie versteht die Entscheidung der Freizeiteinrichtung nicht. Auf der Website des Hansa-Parks ist zu lesen, dass Rollstuhlnutzern mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen „aG“ freier Eintritt gewährt wird.
Dazu heißt es als Erklärung: „Sie sind dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen.“ Weiterhin bittet der Park darum, keine Ausnahmen der Regelungen zu forcieren. „Die Grundlage für die jeweils anzuwendende Einlassregelung ist das Merkzeichen des amtlichen Schwerbehindertenausweises“, steht auf der Homepage.
Für Mandy Schellbach ist auf dieser Grundlage klar, dass ihr Sohn auch ohne mitgeführten Rollstuhl freien Eintritt in den Park hätte erhalten müssen. „Ich empfinde dieses Vorgehen als diskriminierend“, sagt sie.
Und Schellbach ist offenbar nicht die einzige, die beim Besuch von Freizeiteinrichtungen an Grenzen stößt. Von der Lübecker Initiative Inklusion, in der auch Schellbach selbst aktiv ist, heißt es: „Ergänzend kann die Initiative Inklusion berichten, dass Frau Schellbachs Erlebnis leider kein Einzelfall ist und mehrere Familien in Freizeiteinrichtungen bereits diskriminierende Erfahrungen machen mussten.“
Damit ihre Kinder nicht unter dem Ganzen leiden, will Mandy Schellbach im Zweifel eine Jahreskarte für Noah kaufen. „Dennoch wünsche ich mir, dass der Fall geklärt wird“, sagt sie.