Die Ausgangslage scheint zunächst eindeutig: Tim A. (Name geändert) liegt um 4 Uhr morgens schwer verletzt in einer Blutlache neben einem Motorroller auf der Dorfstraße in Malente-Malkwitz. Die Unfallspuren zeugen von einem Zusammenstoß mit einem Auto, das am Straßenrand parkt. Die Blutprobe ergibt einen Alkoholwert von 1,89 Promille. Alle Indizien sprechen für das tragische Ende einer Trunkenheitsfahrt – bis zur Gerichtsverhandlung, die ein differenzierteres Bild ergibt.
Kritik: „Entlastendes
wurde nicht ermittelt”
Die Fakten sind schnell geklärt: Tim A. besucht im Juli 2025 das Sommerfest in Benz und feiert dort mit Freunden einen Geburtstag. An mehr kann sich Tim A. nicht erinnern. Er leidet seit dem Unfall unter partieller Amnesie. Die Gedächtnislücken sind vermutlich eine Folge der schweren Kopfverletzungen.
Das Gericht muss deshalb die Ereignisse der Nacht rekonstruieren. Das Problem: Auch die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft wirken sehr lückenhaft. Diese Kritik äußern Richterin und Verteidiger, die nachträgliche Beweisanträge stellen. Der Verteidiger wird deutlich: „Entlastendes wurde nicht ermittelt. Wir haben die Arbeit gemacht, die andere hätten machen müssen.“ Dazu zählt er auch die Suche nach Zeugen. Zudem bemängelt er fehlende Untersuchungsergebnisse und die Tatsache, dass der Roller nach dem Unfall nicht sichergestellt wird, sondern spurlos verschwindet.Mitfahrgelegenheit des
Angeklagten ist weg
Doch was ist in der Nacht passiert? Es wird spät. Die Besucher verlassen nach und nach das Fest. Tim A. verliert den Anschluss. Seine Mitfahrgelegenheit ist weg. Gegen 2.15 Uhr fragt seine Frau per Chat, wann er nach Hause komme. Um 3.30 Uhr schreibt er: „Komme bald.“ Um 4.05 Uhr wird der Unfall per Notruf gemeldet. Vom Festplatz zum Unfallort sind es vier Kilometer.
Aus der Beschreibung des ersten Zeugen am Unfallort geht hervor, dass Tim A. schon länger auf der Straße gelegen haben könnte. Er spricht von teilweise geronnenem Blut, das eine große Fläche bedeckt habe. Der Verteidiger schlussfolgert, dass sich der Unfall möglicherweise also schon eine Viertelstunde vor dem Notruf ereignet haben könnte. „Der tatsächliche Fahrer hatte genügend Zeit abzuhauen“, sagt er.
Indizien und Zeugin
sprechen für Fahrer mit Helm
Seine Theorie eines Fahrers mit Helm werde auch durch typische Aufprallspuren am Mercedes gestützt, betont der Verteidiger und verweist insbesondere auf eine runde Beule in der A-Säule. Wenn sein Mandant dort mit dem Kopf angeschlagen sei, hätte man zumindest Blutspuren, wahrscheinlich sogar Hirnmasse feststellen müssen.
Den wichtigsten Hinweis, dass Tim A. den Roller nicht gefahren ist, liefert eine Zeugin, die von der Verteidigung ermittelt wurde. Die 58-jährige Frau erinnert sich, dass sie „nach 3 Uhr“ ihren Sohn von dem Fest abgeholt habe. Dabei sei ihr ein „Roller oder Moped mit zwei Personen aufgefallen“, die ihr vom Festgelände entgegengekommen seien.
Diese Szene habe sich eingeprägt. „Ich habe gedacht: Was ist das für ein Idiot, der ohne Helm mitfährt“, sagt die Zeugin. Trotz der schwierigen Lichtverhältnisse habe sie Tim A. erkannt. Sie habe ihn bereits am früheren Abend auf dem Fest gesehen und bemerkt, dass er die gleiche markante Jacke wie ihr Sohn getragen habe. „Das muss er gewesen sein“, sagt die Zeugin. Auf den behelmten Fahrer habe sie in dieser Situation nicht geachtet.Auch der Roller bleibt ein Rätsel. Nach dem Unfall sei die Maschine fotografiert und auf dem Seitenstreifen neben der Straße abgestellt worden, berichtet der Eigentümer des beschädigten Mercedes. Bereits im Laufe des Vormittags sei das Leichtkraftrad verschwunden.
Wer den Roller abgeholt hat, ist unbekannt. Der Schlüssel, den die Polizei sichergestellt hatte, befindet sich noch auf der Wache. Diese Aktion spreche ebenfalls für den unbekannten Dritten, betont der Verteidiger. Auch der ehemalige Besitzer des Fahrzeugs kann kein Licht ins Dunkel bringen. Er habe den Roller 2021 über Kleinanzeigen gekauft und wenig später wieder verkauft, erklärt er. An wen wisse er nicht mehr. Weil er mittlerweile ein neues Mobiltelefon und ein neues Kleinanzeigenkonto habe, könne er die alten Transaktionen nicht mehr nachvollziehen.
Verteidiger kündigt
„Nachspiel“ an
Angesichts der vielen offenen Fragen plädieren alle Beteiligten „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – auf Freispruch. Die Richterin fällt das entsprechende Urteil. Zudem bekommt Tim A. seinen Führerschein zurück und kann auf eine Entschädigung hoffen. Zudem kündigt der Verteidiger ein „Nachspiel“ an. „Wir werden jetzt versuchen, den wahren Täter zu ermitteln“, sagt er. Im Raum stehen neben hohen Regresskosten auch noch strafrechtliche Folgen wie Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung.