Travemünde.
Ab Gründonnerstag, 2. April, wird die Vorderreihe in Travemünde ab 9 Uhr dauerhaft als Fußgängerzone eingerichtet. Die bislang saisonal geltende Regelung wird damit ganzjährig fortgeführt. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, die Verkehrssicherheit zu stärken und für alle Verkehrsteilnehmenden klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Die bereits bekannten Zeiten und Ausnahmen der bisherigen saisonalen Fußgängerzone bleiben unverändert bestehen und gelten künftig das ganze Jahr über: Lieferverkehr ist in den Zeiten von 5 bis 10 Uhr sowie von 19 bis 22 Uhr zulässig. Radverkehr ist in beide Richtungen von 19 bis 10 Uhr erlaubt. Taxen dürfen die Vorderreihe jederzeit befahren. Personen mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis dürfen die Vorderreihe während der Lieferzeiten befahren und dort in diesem Zeitraum auch parken (bei sichtbarer Auslage des Ausweises).