Foto: Patrick PleulEutin. In einer Legehennenhaltung in Eutin wurde am vergangenen Sonntag ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Darüber haben der Kreis Ostholstein und das Landwirtschaftsministerium informiert. Zum Schutz anderer Geflügelbestände hat der Kreis eine Sperrzone rund um den betroffenen Betrieb verfügt. „Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden“, sagt Kreissprecherin Annika Sommerfeld.Zur Sperrzone sagt Sommerfeld: „Sie besteht aus einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den Betrieb sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Betrieb.“ Die Zonen umfassen die Stadt Eutin sowie umliegende Gemeinden bis in die Kreise Plön und Segeberg hinein. „Der aktuelle Fall zeigt, dass das Geflügelpestvirus bei winterlichen Temperaturen in der Umwelt stabil bleibt und weiterhin ein hohes Infektionsrisiko für Vögel darstellt“, sagt Ministeriumssprecherin Jana Ohlhoff. Mehr Infos unter www.kreis-oh.de bue