Der Angeklagte steht wegen Nötigung und Bedrohung im Straßenverkehr vor dem Amtsgericht. Der 60-jährige Mann hat mit einer täuschend echt aussehenden Pistole aus nächster Nähe auf einen anderen Fahrer drei Farbkugeln abgefeuert.
Angeklagter gibt
Schüsse zu
Diese Tat räumt Anton H. (Name geändert) ohne Umschweife ein. „Ja, ich habe geschossen“, sagt er und betont im Nachsatz: „Diese Kurzschlussreaktion richtete sich gegen das Handy, nicht gegen die Person.“ Um die ganze Situation zu verstehen, müsse er erst einmal „richtigstellen, was im Vorfeld passiert ist“.
Demnach sei er an einem Vormittag Anfang Februar vergangenen Jahres auf der B76 aus Richtung Ostsee kommend unterwegs gewesen. Bei Eutin sei ein Autofahrer vor ihm „mit Tempo 70 hergezuckelt, obwohl 100 km/h erlaubt gewesen seien“. „Dann filmte er mich mit dem Handy während der Fahrt über die Schulter.“ Als er dann überholen wollte, habe der andere parallel beschleunigt. „Er ließ mich nicht vorbei“, sagt Anton H.
Angesichts eines entgegenkommenden Autos sei es ihm gelungen, im letzten Moment einzuscheren. Weil er während dieses Überholvorgangs die Höchstgeschwindigkeit überschritten habe, habe er anschließend etwas gebremst, um mit 90 km/h weiterzufahren.
Der 60-jährige Michael T. (Name geändert) schildert den Ablauf deutlich anders. Er sei mit seinem Hybrid-Pkw bereits auf Reserve gefahren. Um Strom und Kraftstoff zu sparen, sei er mit 70 km/h unterwegs gewesen. Dieses Tempolimit gelte in vielen Bereichen auf der Strecke zwischen Süsel und Eutin.
Kurz vor der Abfahrt ins Eutiner Gewerbegebiet sei ein schwarzer Kleinwagen mit großer Geschwindigkeit aufgetaucht. Das Auto sei so dicht aufgefahren, dass er dessen Kennzeichen nicht erkennen konnte. Stattdessen habe er einen wild gestikulierenden Mann am Steuer gesehen.
Vorm Abbiegen eskaliert
die Situation
Etwas später habe dieser dann zügig überholt und ihn zweimal ausgebremst. Beim dritten Ausbremsen sei er an dem schwarzen Pkw vorbeigezogen. Wenig später ordnet Michael T. sich auf der Linksabbiegerspur ein. Sein Ziel ist die Famila-Tankstelle in Eutin-Neudorf. Er muss warten.
Anton H. hält neben ihm und lässt die Fahrerscheibe herunter. „Er brüllte irgendwas“, sagt Michael T. Er habe dann sein Smartphone gezückt, um zu fotografieren. „Ein Bild vom Kennzeichen als Beweis.“
Doch Anton H. hat plötzlich eine Waffe in der Hand. Michael T. schaut in den Lauf einer Pistole. „Er hat auf meinen Kopf gezielt! Ich dachte, dass er mich erschießt!“, sagt der Süseler. Er duckt sich weg, hat Todesangst. Dreimal klatscht es gegen seine Scheibe. Die auf den ersten Blick täuschend echte Waffe ist eine Paintball-Pistole und verschießt Farbkugeln.
Hinter den stehenden Fahrzeugen hat sich ein kleiner Stau gebildet. Darin steht ein Zeuge, der die Szene „wie in einem schlechten Film“ beobachtet und sofort die Polizei alarmiert.
Als der Schütze mit dem Kleinwagen weiterfährt, nehmen Michael T. und der Zeuge die Verfolgung mit etwas Sicherheitsabstand auf. Bei der Fahrt gibt der Zeuge die Route an die Leitstelle durch. Das Trio passiert Kleinmeinsdorf, Bösdorf, Augstfelde und Bosau. Kurz vor Stadtbek schließt ein Streifenwagen auf.Anton H. hält an und steigt aus. Der Polizeibeamte sichert ab. Anton H. hat neben der Farbpistole in der Türablage ein Springmesser in der Hosentasche und ein Einhandmesser in der Mittelkonsole. Letzteres wird wegen des Gurtschneiders als Rettungsgerät eingestuft.
Doch warum war Anton H. bewaffnet unterwegs? „Das Springmesser hatte ich halt dabei“, sagt er. Und mit der Farbpistole wollte er „einen Freund besuchen und auf dessen Gelände ein paar Übungen machen“. Namen und Ort wolle er nicht verraten. „Spielt keine Rolle!“
Der sonst redselige Angeklagte wird plötzlich einsilbig. Das gilt auch für die Frage, warum er die Pistole zugriffs- und schussbereit führte, statt sie entladen im Kofferraum zu transportieren.
Bekanntes Muster
aus der Vergangenheit
Auch an den Entzug des kleinen Waffenscheins kann er sich vor Gericht nicht erinnern. Dabei wirkt die Begründung dieses Widerrufs wie ein Déjà-vu. Laut Akte sei Anton H. 2016 im Kreis Segeberg nach einem Überholmanöver auf ein Fahrzeug zugegangen, habe mit einer Schreckpistole geschossen und den Fahrer beleidigt. Strafrechtlich hatte das keine Folgen. Der Angeklagte gelte laut Richterin daher als nicht vorbestraft.
Angesichts des erheblichen Gewaltpotenzials fordert der Amtsanwalt eine Haftstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Der Verteidiger gibt dem „Schleicher“, der durch seine „langsame Fahrweise“ andere gefährdet und genötigt habe, eine erhebliche Mitschuld. Letztlich habe sein Mandant eine Spielzeugpistole gehabt, aus der nur Farbkleckse herauskämen. Er plädiere daher für Freispruch.
Die Richterin bleibt mit dem Strafmaß zwischen beiden Forderungen und verurteilt Anton H. zu 90 Tagessätzen à 12 Euro. Der Angeklagte ist erwerbslos und lebt nach eigenen Angaben von Grundsicherung.