Im Umfeld von Kirchen, Altenheimen und reetgedeckten Gebäuden gilt ein besonderer Schutz: Innerhalb eines Radius von 200 Metern ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 generell verboten. Zum Schutz empfindlicher Lebensräume sind Feuerwerke zudem in und im Nahbereich von Naturschutz- und europäischen Vogelschutzgebieten generell untersagt. Hier ist ein Mindestabstand von 500 Metern einzuhalten.
Auch Tiere benötigen in der Silvesternacht besondere Rücksichtnahme. Mit Rücksicht auf Wildtiere sollten Orte wie Waldränder, Parkanlagen, Uferbereiche, Stallungen, Koppeln sowie Wohnhäuser von Tierhaltern als „knallerfreie Zonen“ behandelt werden, um Stress und Gefahren für Haus- und Wildtiere zu vermeiden.
Mit Rücksicht, Sorgfalt und verantwortungsbewusstem Umgang mit Feuerwerk kann der Jahreswechsel sicher und ohne negative Folgen verlaufen. Ebenso gehört es zur Verantwortung, am Neujahrstag die Spuren der Nacht zu beseitigen.