Wer verteilt falsche Knöllchen auf Fehmarn?
Unbekannte platzierten fingierte Strafzettel an einem Wohnmobil in Altenteil – Kreis spricht von „neuem Phänomen“

Schiefe Schnittkanten, schlechter Druck, aber der Paragraf passt inhaltlich: Auf Fehmarn landete dieses gefälschte Knöllchen an der Windschutzscheibe eines Campers. Foto: Kreis Ostholstein
Fehmarn. Der Schreck auf Fehmarn war groß. 120 Euro „Bußgeld + Gebühr“ standen auf dem Strafzettel, den ein Camper an seiner Windschutzscheibe fand. Der Vorwurf: In dem Fahrzeug soll verbotenerweise übernachtet worden sein. Eine schriftliche Verwarnung folgte, von „Vorsprachen und telefonischen Rücksprachen“ sei abzusehen.

Dabei hatte in dem Wagen, der auf einem öffentlichen Parkplatz in Altenteil stand, überhaupt niemand übernachtet. Die Urlauber hatten ihn dort zwischenzeitlich nur abgestellt. Sie sind Gäste von Belt-Camping-Fehmarn an der Nordküste der Insel. Den Platz betreibt Familie Averhoff, er liegt mit seinen 260 Stellplätzen direkt am Meer. Annika Averhoff informierte den Kreis Ostholstein. Sie wies darauf hin, dass dies nur ein Irrtum sein könne, bat darum, von der „Ordnungswidrigkeit abzusehen“. Das Fahrzeug hätte dort stehen dürfen.

Betroffene sollen sich bei der Polizei melden

Beim Kreis war sofort klar, das Knöllchen muss falsch sein. Denn ein solches Vorgehen gibt es nicht. „Etwaige Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorgaben werden [...] im Rahmen eines offiziellen Schriftverkehrs geahndet, nicht über Zettel an Scheibenwischern“, heißt es zu diesem Fall in einer Mitteilung. Der Kreis warnt vor der Masche.

Gemäß Sprecherin Annika Sommerfeld handelt es sich um „ein neues Phänomen“. Anzeige sei aber bisher in der Sache noch nicht erstattet worden, weitere Fälle seien nicht bekannt. Der Kreis bittet Betroffene auf Fehmarn oder anderorts in Ostholstein, sich umgehend bei der Polizei zu melden.

Beim genauen Betrachten des vermeintlichen Knöllchens wirkt es eher wie ein ausgeschnittener Hobby-Druck. Datiert ist die Fälschung mit dem Kreiswappen auf den 10. August. Allerdings stimmt der dick gedruckte Verbotsparagrafen 37 inhaltlich. In dem Passus aus dem seit 2010 geltenden Landesnaturschutzgesetz geht’s ums „Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften“. Das Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen Parkplatz ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Urheber der Fake-Strafzettel unklar

Den betroffenen Urlaubern auf Fehmarn ist kein Schaden entstanden. Wer hinter der Aktion steckt, bleibt unklar. Annika Averhoff wünscht sich in jedem Fall „mehr Kontrollen“. Denn Camper, die wirklich verbotenerweise auf Parkplätzen stünden und dort übernachteten, gäbe es genug. und jsch
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