Die Brücke lässt sich seit Februar 2023 nicht mehr absenken und ist daher für den Verkehr gesperrt. Die Fußgängerbrücke ist sogar so hinfällig, dass sie Ende November ausgehoben werden musste. Nun prüfen Experten, inwieweit sie zu retten ist. Die Grundinstandsetzung der gesamten Brückenanlage soll 2026 beginnen und mindestens drei Jahre dauern.
Die Hubbrücke gehört dem Bund. Zuständig ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Ostsee. Aber auch die Lübecker Stadtverwaltung und die Lübecker Bürgerschaft haben ein Wörtchen mitzureden.
Die Brücke wurde im Zuge des Baus des Elbe-Lübeck-Kanals errichtet und im Jahr 1900 von Kaiser Wilhelm II. eingeweiht. Das Bauwerk erregte wegen seiner herausragenden Technik international Aufmerksamkeit, berichtete Dirk Rieger, Chef des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege bei der Stadt, jetzt im Kulturausschuss. Auf der Pariser Weltausstellung sei sie sogar als Vorbild für weitere Anlagen thematisiert worden. 1988 wurde die Brücke unter Denkmalschutz gestellt. Sie besteht aus drei Teilen – einem für Fußgänger, einem für Autos und einem für Züge.
2009 legte das WSA Pläne für einen Neubau der Brückenanlage vor, 2010 stellte es einen entsprechenden Genehmigungsantrag. Vorgesehen war ein Neubau in Anlehnung an das historische Aussehen. Die Lübecker Denkmalpflege stimmte zu. „Lübeck bekommt eine neue Hubbrücke“, titelten die LN am 8. September 2010. „Das Bauwerk bekommt einen Retro-Look verpasst“, hieß es. 13,2 Millionen Euro sollte das Vorhaben kosten. Der Neubau sollte 2012 stehen. Doch daraus wurde nichts. Denn es entstand eine neue Situation, als sich die Hansestadt 2011 entschied, die über die Hubbrücke verlaufenden Gleise der Hafenbahn aufzugeben. Das WSA musste ihren Retro-Neubau umplanen: Die Fahrbahn sollte verbreitert werden, zugleich sollte eine Fußgängerbrücke in Richtung Kanal angehängt werden, die für Rollstuhlfahrer geeignet sein sollte. Den Eisenbahn-Teil der Brücke wollte das WSA erhalten und dauerhaft hochstellen.
Derweil wurden in Lübeck die Stimmen lauter, die forderten, die bestehende Brücke zu sanieren und zu erhalten. Die städtische Denkmalpflege äußerte Zweifel an den WSA-Plänen. Es formierte sich eine Bürgerinitiative, die online Stimmen für den Erhalt sammelte. Auch die Welterbehüter der Organisation Icomos forderten das WSA schriftlich auf, die Anlage zu erhalten. Ein Abriss sei undenkbar, schrieben die Experten laut LN-Bericht vom 6. Januar 2015. Das WSA gab daraufhin eine Machbarkeitsstudie in Auftrag.
In den Folgejahren gab es immer wieder Sperrungen der Brücke wegen Defekten. Die Debatte um Sanierung oder Neubau wurde derweil ruhiger. Erst 2020 kam wieder Bewegung in die Sache. Das Wasserstraßenneubauamt präsentierte der Hansestadt fünf Varianten. Zwei davon sahen einen Ersatzneubau vor.
Die übrigen drei Varianten beinhalteten einen Erhalt und die Sanierung des Hubbrücken-Ensembles. Sie unterschieden sich in Details. Eine Variante sah vor, den ehemaligen Eisenbahnteil als Straßen- und Gehwegbrücke zu nutzen. Variante zwei wollte nur Fahrradfahrer und Fußgänger darüber leiten. Bei der dritten Option wäre der Eisenbahnteil außer Betrieb geblieben – diese Lösung favorisierte die Stadt. Sie wäre die für Lübeck günstigste gewesen.
Eine Ertüchtigung der Eisenbahnbrücke als Fahrbahn oder als Fuß- und Radweg-Querung hätte die Stadt möglicherweise mitbezahlen müssen. Allerdings hätte es mit der günstigsten Variante keine barrierefreie Kanalquerung an dieser Stelle gegeben. Das wiederum wollten die Kommunalpolitiker und der Seniorenbeirat nicht akzeptieren.
Im März 2021 sprach sich die Bürgerschaft für die Sanierung der Hubbrücke und den Erhalt des historischen Erscheinungsbildes aus. Die Eisenbahnbrücke sollte Fußgängern und Radfahrern eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles ermöglichen. Die Politiker bauten darauf, dass der Bund die Kosten für die Eisenbahnbrücke übernehmen muss. Sollte das nicht der Fall sein, solle bei der Sanierung zumindest die Option auf eine spätere Umgestaltung gesichert werden. Hier ist noch offen, wie es ausgeht.
Es sei bisher nicht abschließend geklärt, in welchem Umfang der Technikbestand im Inneren der Anlage erhalten bleibt, erläuterte Dirk Rieger im Kulturausschuss. Mit Blick auf den Denkmalschutz handele es sich bei der Hubbrücke um „einen rechtlichen Sonderfall“, da sich da Bauwerk in der Hoheit des Bundes befinde. „Die Erfordernisse des Denkmalschutzes sind aber zu berücksichtigen“, sagte Dirk Rieger.